Ich komme aus ... und möchte an der Universität Wien studieren, was muss ich beachten?

Diese Seite richtet sich an Studieninteressierte aus Nicht-EU/EWR-Ländern. Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von verschiedenen Fragen ab. 

  • Für welches Studium interessieren Sie sich?
  • Ist das gewählte Studium deutsch- oder englischsprachig? 
  • In welchem Land haben Sie Ihre Vorbildung abgeschlossen? 

Wenn Ihre Vorbildung aus bestimmten Ländern stammt, müssen Sie einige Dinge beachten. Lesen Sie die Infos zu den Besonderheiten bei der Vorbildung aus bestimmten Ländern genau durch, bevor Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.

Wenn Ihr Land nicht in der Liste vorkommt, folgen Sie bitte der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien bzw. zur Zulassung zu Masterstudien

Studentin mit nachdenklichem Gesichtsausdruck

Ich möchte ein Bachelor-/Diplomstudium studieren

Allgemeine Voraussetzungen für den Antrag auf Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien

  • Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
  • alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
  • Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
  • wenn Sie bereits studiert haben: Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original 
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen 
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt) 
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher 

Sie müssen den Antrag auf Zulassung zum Studium innerhalb der Antragsfrist stellen. Die Antragsfrist hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Beachten Sie: Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren haben eine eigene Antragsfrist.

 Länderspezifische Infos

/

  • Afghanistan

    Wenn Sie nur ein Reifezeugnis aus Afghanistan haben, können Sie nicht zu einem Bachelor- oder Diplomstudium an der Universität Wien zugelassen werden. Das Reifezeugnis aus Afghanistan (12-Grade Graduation Certificate) reicht nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus. Die Unterschiede zu einem Reifezeugnis aus Österreich sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung wird daher abgewiesen.


    Ausnahme: 
    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Afghanistan stammt und Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium stellen. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. Das Studium muss dafür folgende Kriterien erfüllen:

    • die Studiendauer beträgt mindestens drei Jahre Vollzeit bzw. 180 ECTS (zum Beispiel ein dreijähriges Bachelorstudium) und 
    • das Studium wurde erfolgreich abgeschlossen und
    • das Studium stammt von einer anerkannten Bildungseinrichtung.
  • Bangladesch

    Wenn Sie nur ein Reifezeugnis aus Bangladesch haben, können Sie nicht zu einem Bachelor- oder Diplomstudium an der Universität Wien zugelassen werden. Das Reifezeugnis aus Bangladesch (Higher Secondary Certificate) reichen nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus. Die Unterschiede zu einem Reifezeugnis aus Österreich sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung wird daher abgewiesen.


    Ausnahme: 
    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Bangladesch stammt und Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium stellen. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. Das Studium muss dafür folgende Kriterien erfüllen: 

    • die Studiendauer beträgt mindestens drei Jahre Vollzeit bzw. 180 ECTS (zum Beispiel ein dreijähriges Bachelorstudium) und 
    • das Studium wurde erfolgreich abgeschlossen und
    • das Studium stammt von einer anerkannten Bildungseinrichtung. 
  • China

    Wenn Sie die Schule in China abgeschlossen haben und einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium stellen, benötigen Sie den Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung Gaokao.


    Ausnahme: 
    Wenn Sie bereits ein Bachelor-/Diplomstudium abgeschlossen haben (min. drei Jahre Studiendauer bzw. min. 180 ECTS) benötigen Sie keinen Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung. Das weitere Verfahren hängt davon ab, in welchem Land Ihr Studienabschluss ausgestellt wurde. 

  • Iran

    Wenn Sie die Schule im Iran abgeschlossen haben und einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium stellen, benötigen Sie den Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung Konkûr.


    Ausnahme: 
    Wenn Sie bereits ein Bachelor-/Diplomstudium abgeschlossen haben (min. drei  Jahre Studiendauer bzw. min. 180 ECTS) benötigen Sie keinen Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung. Das weitere Verfahren hängt davon ab, in welchem Land Ihr Studienabschluss ausgestellt wurde. 

  • Kolumbien

    Wenn Sie die Schule in Kolumbien abgeschlossen haben und einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium stellen, benötigen Sie den Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung Examen de Estado para Ingreso a la Educación Superior.


    Ausnahme: 
    Wenn Sie bereits ein Bachelor-/Diplomstudium abgeschlossen haben (min. drei  Jahre Studiendauer bzw. min. 180 ECTS) benötigen Sie keinen Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung. Das weitere Verfahren hängt davon ab, in welchem Land Ihr Studienabschluss ausgestellt wurde. 

  • Korea (Republik)

    Wenn Sie die Schule in der Republik Korea (Südkorea) abgeschlossen haben und einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium stellen, benötigen Sie den Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung College Scholastic Ability Test.


    Ausnahme: 
    Wenn Sie bereits ein Bachelor-/Diplomstudium abgeschlossen haben (min. drei Jahre Studiendauer bzw. min. 180 ECTS) benötigen Sie keinen Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung. Das weitere Verfahren hängt davon ab, in welchem Land Ihr Studienabschluss ausgestellt wurde. 

  • Nigeria

    Die österreichische Botschaft bzw. das österreichische Konsulat verlangt einen Nachweis der Universität Wien, bevor die Dokumente überbeglaubigt werden können? Gehen Sie so vor: 

    1. Lassen Sie Ihre Dokumente vom Bildungs-/Unterrichtsministerium beglaubigen. 
    2. Lassen Sie die vom Bildungs-/Unterrichtsministerium beglaubigten Dokumente vom Außenministerium beglaubigen. 
    3. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zum Studium mit diesen Dokumenten. Sie erhalten eine automatische Bestätigung, dass Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der Universität Wien gestellt haben per E-Mail. 
    4. Weisen Sie diese Bestätigung bei der österreichischen Vertretung vor und lassen Sie Ihre Dokumente überbeglaubigen. Diese automatische Bestätigung wird als Nachweis akzeptiert. 
    5. Einige Wochen nach Ihrem Antrag auf Zulassung erhalten Sie einen Verbesserungsauftrag mit Nachreichreichfrist (da in Ihrem Antrag die Überbeglaubigung der österreichischen Vertretung gefehlt hat). 
    6. Laden Sie die Dokumente mit der vollen diplomatischen Beglaubigung innerhalb der Nachreichfrist hoch. 
    7. Warten Sie, bis Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten. 
  • Pakistan

    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Pakistan stammt, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben eine mindestens 12-jährige Schule besucht und
    • Sie haben die Intermediate Examination/das Higher Secondary Certificate abgeschlossen und
    • Sie haben in Grade 10, 11 und 12 jeweils einen guten Notendurchschnitt von A oder B (Erfolgsquote min. 80 %) erreicht und
    • Sie haben in Grade 12 folgende Unterrichtsfächer gemäß § 64 Abs 2 UG absolviert:
      • zwei Sprachen
      • Mathematik
      • ein naturwissenschaftliches Fach
      • ein geisteswissenschaftliches Fach
      • ein allgemeinbildendes Fach
  • Türkei

    Wenn Sie die Schule in der Türkei abgeschlossen haben und einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium stellen, benötigen Sie den Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung ÖSYS (Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien, betrifft türkische Staatsangehörige) bzw. YÖS (Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien, betrifft nicht-türkische Staatsangehörige).


    Ausnahme: 
    Wenn Sie bereits ein Bachelor-/Diplomstudium abgeschlossen haben (min. drei Jahre Studiendauer bzw. min. 180 ECTS) benötigen Sie keinen Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung. Das weitere Verfahren hängt davon ab, in welchem Land Ihr Studienabschluss ausgestellt wurde. 

  • Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland ("A-levels")

    Wenn Sie das General Certificate of Education (GCE/"A-Levels") erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

    • Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtfächer müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Die folgenden Fächer müssen dabei jedenfalls enthalten sein sein:
      • eine Fremdsprache und
      • Mathematik und
      • einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie und
      • ein geisteswissenschaftliches Fach.
    • Mindestens drei der vier Unterrichtsgegenstände müssen im GCE Advanced Level, das vierte Fach auf dem Niveau des GCSE bzw. IGCSE bestanden worden sein.
    • Das Advanced Supplementary Level (AS) ist für die vorstehend angeführten Bedingungen dem Level des GCSE gleichzusetzen.

    Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch, kann nur als Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 gewertet werden. Es ersetzt nicht das vorgeschriebene Niveau C1. Sie müssen daher noch einen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 erbringen, bevor Sie zum ordentlichen Studium zugelassen werden können. 


Ich möchte ein Masterstudium studieren

Allgemeine Voraussetzungen für den Antrag auf Zulassung zu Masterstudien

  • Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei
  • Studienabschlussurkunde Ihres fachlich in Frage kommenden Studiums (min. 3 Jahre bzw. min 180 ECTS) und Notentranskripte/Diploma Supplement
    • mit den für Ihr Land vorgesehenen Beglaubigungen
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind)
  • bei deutsch- und mehrsprachigen Studien: Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher
  • ggf. Nachweis der Englisch-/Sprachkenntnisse laut Curriculum
  • sonstige im Curriculum vorgegebenen Dokumente (z. B. Qualifikationsbeschreibung)

Informationen über zusätzliche Erfordernisse (z. B. qualitative Zulassungsbedingungen, Motivationsschreiben, Sprachkenntnisse, ...) finden Sie auf der Übersichtsseite des jeweiligen Studiums. Wählen Sie dazu unter Zulassung > Masterstudien das entsprechende Studium aus.

Sie müssen den Antrag auf Zulassung zum Studium innerhalb der Antragsfrist stellen. Die Antragsfrist hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Studien mit Aufnahmeverfahren haben eine eigene Antragsfrist.

 Länderspezifische Infos

/

  • Afrikanische Länder

    Das Higher National Diploma erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Masterstudium nicht.  


    Besonderheit Nigeria: Die österreichische Botschaft bzw. das österreichische Konsulat verlangt einen Nachweis der Universität Wien, bevor die Dokumente überbeglaubigt werden können? Gehen Sie so vor: 

    1. Lassen Sie Ihre Dokumente vom Bildungs-/Unterrichtsministerium beglaubigen. 
    2. Lassen Sie die vom Bildungs-/Unterrichtsministerium beglaubigten Dokumente vom Außenministerium beglaubigen. 
    3. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zum Studium mit diesen Dokumenten. Sie erhalten eine automatische Bestätigung, dass Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der Universität Wien gestellt haben per E-Mail. 
    4. Weisen Sie diese Bestätigung bei der österreichischen Vertretung vor und lassen Sie Ihre Dokumente überbeglaubigen. Diese automatische Bestätigung wird als Nachweis akzeptiert. 
    5. Einige Wochen nach Ihrem Antrag auf Zulassung erhalten Sie einen Verbesserungsauftrag mit Nachreichreichfrist (da in Ihrem Antrag die Überbeglaubigung der österreichischen Vertretung gefehlt hat). 
    6. Laden Sie die Dokumente mit der vollen diplomatischen Beglaubigung innerhalb der Nachreichfrist hoch. 
    7. Warten Sie, bis Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten. 
  • Afghanistan

    Wenn Sie nur ein Bachelorstudium in Afghanistan abgeschlossen haben, können Sie nicht zu einem Masterstudium an der Universität Wien zugelassen werden. Die Unterschiede im Bildungsniveau sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung wird daher abgewiesen.   


    Ausnahme: 
    Wenn Ihr Bachelorstudium aus Afghanistan stammt und Sie bereits ein Masterstudium abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Masterstudium stellen. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

  • Iran

    Wenn Sie kein Bachelorstudium mit min. drei Jahren Studiendauer (bzw. min. 180 ECTS) abgeschlossen haben, können Sie alternativ ein Associate Degree in Kombination mit einem Bachelorstudium mit mindestens zwei Jahren Studiendauer vorweisen. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

  • Pakistan

    Wenn Sie ein Bachelorstudium in Pakistan abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben ein Bachelorstudium mit einer Studiendauer von mindestens vier Jahren abgeschlossen und
    • Sie haben einen CGPA von 2.5 oder höher erreicht und
    • Sie haben Ihr Studium an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen und
    • Ihr Bachelorstudium ist mit dem angestrebten Masterstudium fachgleich bzw. fachlich eng verwandt.
    • Die Studiendauer von vier Jahren muss mit einem Bachelorstudium erfüllt werden. Sie können nicht zugelassen werden, wenn Sie zwei Bachelorstudien mit jeweils zwei Jahren abgeschlossen haben.
    • Sie können nur zu einem Masterstudium zugelassen werden, wenn Sie alle Kriterien erfüllen.

    Wenn Sie ein Bachelorstudium und ein Masterstudium in Pakistan abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben ein Bachelorstudium mit einer Studiendauer von mindestens zwei Jahren abgeschossen und
    • Sie haben ein Masterstudium mit einer Studiendauer von mindestens zwei Jahren abgeschlossen und
    • Sie haben jeweils einen CGPA von mindestens 2.5 oder höher erreicht und
    • Ihre Studien sind mit dem angestrebten Masterstudium fachgleich bzw. fachlich eng verwandt und
    • Sie haben beide Studien an einer anerkannten Hochschule bzw. anerkannten Hochschulen abgeschlossen.
    • Sie können nur zu einem Masterstudium zugelassen werden, wenn Sie alle Kriterien erfüllen.

 FAQ

/

  • Kann ich den Antrag ohne der (für mein Land vorgesehenen) Beglaubigung stellen?

    Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen die formalen Voraussetzungen erfüllen. Das heißt, Sie müssen alle erforderlichen Dokumente in Ihrem Antrag auf Zulassung zum Studium vorweisen. Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und alle Dokumente haben. 

  • Ich habe mein Bachelorzeugnis noch nicht. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung zu einem Masterstudium stellen?

    Sie können den Antrag auf Zulassung zu einem Masterstudium erst stellen, wenn Sie Ihr Vorstudium vollständig abgeschlossen haben und kein Prüfungsanspruch mehr besteht. Sie müssen die finalen Dokumente über den Studienabschluss allerdings noch nicht haben. Die Universität Wien akzeptiert auch eine Bestätigung Ihrer Bildungseinrichtung über den Abschluss zusammen mit dem vollständigen Notentranskript/Diploma Supplement, sofern diese ebenfalls die für Ihr Land vorgeschriebenen Beglaubigungen haben.

    Bestätigungen darüber, dass Sie das Studium abschließen werden, werden nicht akzeptiert (einzige Ausnahme: Masterstudien mit Aufnahmeverfahren). Vorläufige Notentranskripte können ebenfalls nicht akzeptiert werden.

  • Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?

    Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.

  • Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?

    Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch. 

    Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.

    Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.

  • Ich habe schon ein Studium abgeschlossen und möchte jetzt ein Bachelor-/Diplomstudium studieren. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?

    Ja, wenn Sie ein Studium mit mindestens drei Jahren Studiendauer bzw. mindestens 180 ECTS an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgeschlossen haben (z.B. ein dreijähriges Bachelorstudium), können Sie dieses als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife anstelle des Reifezeugnisses verwenden.