Zusätzliches Masterstudium
Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der Abschluss eines fachgleichen oder fachähnlichen Bachelor- oder Diplomstudiums erforderlich. Mithilfe des Master Access Guide erfahren Sie, mit welchem Studienabschluss die Zulassung zu einem bestimmten Masterstudium möglich ist.
Masterstudien mit Aufnahmeverfahren
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Liste der Studien
- Applied Economics (ab Wintersemester 2025/26)
- Arabic Linguistics
- Business Analytics
- Communication Science
- Data Science
- Drug Discovery and Development
- Ecos - East Asian Economy and Society (Wirtschaft und Gesellschaft Ostasiens)
- Environmental Systems: Processes – Pollution – Solutions
- Evolutionary Genomics and Systems Biology
- Global Demography
- Informatik (ab Wintersemester 2025/26)
- Medieninformatik (ab Wintersemester 2025/26)
- Microbiome Science
- Middle European interdisciplinary master's programme in Cognitive Science (MEi:CogSci)
- Neuroscience
- Philosophy and Economics
- Psychologie
- Religion in Europe
- Research in Economics and Finance
- Science-Technology-Society
Aufnahmeverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt und sind für zwei Semester gültig.
- Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, das Sie zusätzlich studieren möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter "Studium > Zulassung beantragen" aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Beachten Sie gegebenenfalls die erforderlichen zusätzlichen Nachweise. Diese finden Sie im Curriculum Ihres Studiums.
Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist der Status Ihres Antrags in u:space "Antrag gestellt". - Durchlaufen Sie das Aufnahmeverfahren für das gewünschte Studium. Die Studienzulassung informiert Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens per E-Mail.
Fristen
Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:
- 4. März bis 8. April 2024
Wintersemester 2024/25:
- Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Antrags- und Zulassungsfrist für das Studienjahr 2025/26:
- 3. März bis 7. April 2025
Wintersemester 2025/26:
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren
- Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, das Sie zusätzlich studieren möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter "Studium > Zulassung beantragen" aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Beachten Sie gegebenenfalls die erforderlichen zusätzlichen Nachweise. Diese finden Sie im Curriculum Ihres Studiums. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist der Status Ihres Antrags in u:space "Antrag gestellt".
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie für das neue Studium zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.
Die Studienzulassung informiert Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens per E-Mail.
Fristen EU/EWR
Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: 23. Juni bis 5. September 2025
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 5. Februar 2026
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Fristen Nicht-EU/EWR
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: 23. Juni bis 1. August 2025
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 7. Jänner 2026
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Hinweis für Absolvent*innen der Universität Wien
Für Absolvent*innen der Universität Wien die ein jedenfalls fachlich in Frage kommendes Masterstudium gemäß Curriculum studieren möchten, ist die Antrags- und Zulassungsfrist für das Sommersemester 2025 von 11. November 2024 bis 31. März 2025. Die Antrags- und Zulassungsfrist für das Wintersemester 2025/26 ist von 23. Juni bis 31. Oktober 2025. Die Antrags- und Zulassungsfrist für das Sommersemester 2026 ist von 13. November 2025 bis 31. März 2026.
Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich.