Zulassung zum Masterstudium Translation mit Abschluss einer anderen Universität

Alle Informationen über das Zulassungsverfahren des Masterstudiums Translation für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • einer anderen Universität/Fachhochschule und
  • Deutschkenntnissen auf Niveau C2.

Bilder von Universitätsgebäuden

Fotos © Peter Haas (CC-BY-SA 3.0), Machno (CC-BY-SA 4.0), Bwag (CC-BY-SA 4.0), Nxr-at (CC-BY-SA 4.0), Steindy (CC-BY-SA 4.0)

Bitte beachten Sie:

  • Das Masterstudium dürfen Sie ausnahmslos erst beantragen, wenn
    • Sie alle in Ihrem Studium vorgeschriebenen ECTS absolviert haben und
    • kein Prüfungsanspruch mehr besteht.
  • Wir akzeptieren eine Bestätigung Ihrer Universität über den Studienabschluss und Ihr Notentranskript/Diploma Supplement.
  • Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss mit dem angestrebten Masterstudium fachgleich bzw. fachlich eng verwandt sein.
  • Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.
  • Ihren Antrag zu prüfen ist zeitaufwändig. Auch das Bearbeiten Ihres Aufenthaltstitels (bei Bedarf) durch die/das österreichische Botschaft/Konsulat nimmt Zeit in Anspruch. Beantragen Sie das Studium in Ihrem eigenen Interesse daher so früh wie möglich. Es kann sein, dass Sie das Zulassungsverfahren erst im Semester nach der Antragstellung abschließen können.

 Fristen und Termine

EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2025/26:

  • Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
  • Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Einteilung des Studienjahres

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2025/26:

  • Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
  • Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

 Erforderliche Dokumente

Für die Registrierung in u:space

  • Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei

Für den Antrag auf Zulassung

Informationen über zusätzliche Erfordernisse (z.B. qualitative Zulassungsbedingungen, Sprachkenntnisse) finden Sie auf der Übersichtsseite des jeweiligen Studiums. Wählen Sie dazu unter Zulassung > Masterstudien das entsprechende Studium aus.

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Erforderliche Dokumente vorbereiten

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte/Diploma Supplement + Beglaubigung + Übersetzung).

Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst vor Beginn der Antragsfrist vor. So können Sie Ihren Antrag auf Zulassung vollständig zu Fristbeginn stellen.

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  3. Laden Sie den Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 beim Punkt "Sonstige Dokumente" als "Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2" und noch einmal als "Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1" hoch.
  4. Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (vor allem E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen".

Sobald der Status Ihres Antrags unter in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge "Antrag gestellt" ist, kann Ihr Antrag von der Studienzulassung bearbeitet werden.

Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben.

 Registrierung in u:space

Wichtige Information zu Ihren Arbeitssprachen

Sie können Ihre Arbeitssprachen nach der Zulassung nicht mehr ändern!

Überlegen Sie schon vor Antragstellung, welchen Schwerpunkt Sie im Masterstudium wählen möchten. Die möglichen Schwerpunkte hängen von der Wahl Ihrer A-Sprache und den weiteren Arbeitssprachen ab. Die A-Sprache ist die Sprache, die Sie am besten beherrschen (in der Regel Ihre Erst- oder Bildungssprache).
Bei Fragen zur Wahl des Schwerpunkts wenden Sie sich bitte an das StudienServiceCenter am Zentrum für Translationswissenschaft bevor Sie den Antrag stellen. 

Schritt 3: Auf den Zulassungsbescheid warten

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, müssen Sie auf Ihren Zulassungsbescheid warten. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch die Studienzulassung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.

Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn anschließend auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.

Die Zulassung kann

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen.
  • mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen.
  • aufgrund mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.

Über etwaige Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Diese dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an der Universität Wien. Sie müssen zu diesem Bachelorstudium nicht zugelassen sein. Diese "fachlichen" Ergänzungsprüfungen können Sie erst ablegen, nachdem Sie zum Masterstudium zugelassen wurden.

Der Zulassungsbescheid ist gültig, solange es keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten curricularen Änderungen gibt. Sollten Sie im beantragten Semester nicht mit dem Studium beginnen können oder wollen, z. B. weil das Semester schon zu weit vorangeschritten ist, ist die Zulassung im Folgesemester (oder später) möglich. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.

Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist. Sie müssen das Zulassungsverfahren wie in Schritt 4 und 5 beschrieben abschließen.

Schritt 4: Zulassung zum Studium

So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

  1. Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  2. Nach dem Online-Termin werden Sie vorläufig zum Studium zugelassen. Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen.

Schritt 5: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen

Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag als "eingelangt" aufscheint. Danach können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.