Zulassung zum Masterstudium Philosophie mit Abschluss einer anderen Universität

Alle Informationen über das Zulassungsverfahren zum Masterstudium Philosophie für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • einer anderen Universität/Fachhochschule und
  • Deutschkenntnissen auf Niveau A2 oder höher.

Bilder von Universitätsgebäuden

Fotos © Peter Haas (CC-BY-SA 3.0), Machno (CC-BY-SA 4.0), Bwag (CC-BY-SA 4.0), Nxr-at (CC-BY-SA 4.0), Steindy (CC-BY-SA 4.0)

Bitte beachten Sie:

  • Das Masterstudium dürfen Sie ausnahmslos erst beantragen, wenn
    • Sie alle in Ihrem Studium vorgeschriebenen ECTS absolviert haben und
    • kein Prüfungsanspruch mehr besteht.
  • Wir akzeptieren eine Bestätigung Ihrer Universität über den Studienabschluss und Ihr Notentranskript/Diploma Supplement.
  • Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss mit dem angestrebten Masterstudium fachgleich bzw. fachlich eng verwandt sein.
  • Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.
  • Ihren Antrag zu prüfen ist zeitaufwändig. Auch das Bearbeiten Ihres Aufenthaltstitels (bei Bedarf) durch die/das österreichische Botschaft/Konsulat nimmt Zeit in Anspruch. Beantragen Sie das Studium in Ihrem eigenen Interesse daher so früh wie möglich. Es kann sein, dass Sie das Zulassungsverfahren erst im Semester nach der Antragstellung abschließen können.

 Fristen und Termine

EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2025/26:

  • Antragsfrist: 23. Juni bis 5. September 2025
  • Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2026:

  • Antragsfrist: 13. November 2025 bis 5. Februar 2026
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2025/26:

  • Antragsfrist: 23. Juni bis 1. August 2025
  • Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2026:

  • Antragsfrist: 13. November 2025 bis 7. Jänner 2026
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
  • Semesterbeginn: 1. März

 Erforderliche Dokumente

Für die Registrierung in u:space

  • Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei

Für den Antrag auf Zulassung

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskripte/Diploma Supplement
    • mit den für Ihr Land vorgesehenen Beglaubigungen
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • Nachweis über das Erfüllen der qualitativen Zulassungsbedingungen (wenn nicht ohnehin im Notentranskript/Diploma Supplement ersichtlich)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher
  • Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 oder höher
  • ggf. Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Erforderliche Dokumente vorbereiten

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte/Diploma Supplement + Beglaubigung + Übersetzung).

Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst vor Beginn der Antragsfrist vor. So können Sie Ihren Antrag auf Zulassung vollständig zu Fristbeginn stellen.

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  3. Laden Sie den Nachweis der Deutschkenntnisse beim Punkt "Sonstige Dokumente" als Dokumenttyp "Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2" hoch. Das ist auch der erforderlich, wenn Sie einen Sprachnachweis auf einem höheren Niveau haben. 
  4. Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (vor allem E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen".

Sobald der Status Ihres Antrags unter in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge "Antrag gestellt" ist, kann Ihr Antrag von der Studienzulassung bearbeitet werden.

Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben.

 Registrierung in u:space

Schritt 3: Auf den Zulassungsbescheid warten

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, müssen Sie auf Ihren Zulassungsbescheid warten. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch die Studienzulassung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.

Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn anschließend auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.

Die Zulassung kann

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen.
  • mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen.
  • aufgrund mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.

Über etwaige Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Diese dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an der Universität Wien. Sie müssen zu diesem Bachelorstudium nicht zugelassen sein. Diese "fachlichen" Ergänzungsprüfungen können Sie erst ablegen, nachdem Sie zum Masterstudium zugelassen wurden.

Der Zulassungsbescheid ist gültig, solange es keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten curricularen Änderungen gibt. Sollten Sie im beantragten Semester nicht mit dem Studium beginnen können oder wollen, z. B. weil das Semester schon zu weit vorangeschritten ist, ist die Zulassung im Folgesemester (oder später) möglich. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.

Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist. Sie müssen das Zulassungsverfahren wie in Schritt 4 und 5 beschrieben abschließen.

Schritt 4: Zulassung zum Studium

So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

  1. Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  2. Nach dem Online-Termin werden Sie vorläufig zum Studium zugelassen. Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen.

Schritt 5: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen

Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag als "eingelangt" aufscheint. Danach können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.

 FAQ

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  • Was gilt als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?

    Der Nachweis hängt davon ab, welcher Personengruppe Sie angehören.

  • Muss ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung hochladen?

    Sie müssen den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung nur hochladen, wenn Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium nach Ende der Antragsfrist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige stellen.

  • Ich habe mein Bachelorzeugnis noch nicht. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen?

    Ein Antrag auf Zulassung ist ausnahmslos erst möglich, wenn Sie Ihr Studium vollständig abgeschlossen haben und kein Prüfungsanspruch mehr besteht. Eine Bestätigung Ihrer Bildungseinrichtung über den Abschluss zusammen mit dem vollständigen Notentranskript/Diploma Supplement werden akzeptiert.

    Bestätigungen, dass Sie das Studium abschließen werden, werden nicht akzeptiert (einzige Ausnahme: Masterstudien mit Aufnahmeverfahren). Vorläufige Notentranskripte ebenso wenig.

  • Kann ich den Antrag auf Zulassung zum Studium schon stellen, wenn ich nur noch die Bachelorarbeit schreibe/Bachelorprüfung zu machen habe?

    Der Antrag auf Zulassung zu Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren setzt den Abschluss des Bachelor-/Diplomstudiums voraus. Wenn noch keine Abschlussunterlagen vorhanden sind, können Sie eine Bestätigung der Universität/Hochschule/FH mit einem Abschlussdatum und darüber, dass kein weiterer Prüfungsanspruch besteht, hochladen.

  • Ich möchte Bildungskarenz beantragen und brauche dafür den Bescheid.

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung zum Studium mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Berücksichtigen Sie das bei der Wahl des Zeitpunktes der Antragstellung zur Bildungskarenz. Ein Schnellverfahren kann keinesfalls stattfinden.

    Einen Antrag auf Zulassung können Sie auch schon stellen, wenn Sie noch keine Zusage für die Bildungskarenz von Ihrer Arbeitsstelle haben.

  • Ich habe an einer anderen Universität ein Studium begonnen. Kann ich dieses nach Wien transferieren oder z.B. im dritten Semester/zweiten Jahr einsteigen?

    Ein direkter Transfer ist nicht möglich. Stellen Sie zunächst den Antrag auf Zulassung zum Studium. Nach Erhalt des Zulassungsbescheides führen Sie die weiteren Schritte zum Abschluss des Zulassungsverfahrens durch.

    Danach stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen in der/dem für Ihr Studium zuständigen StudienServiceStelle/StudienServiceCenter.

  • Kann ich den Antrag mit einem Zertifikat für Deutsch stellen, das nicht in der Liste der akzeptierten Zertifikate zu finden ist?

    Nein, es werden ausschließlich die auf der Liste befindlichen Zertifikate anerkannt.

  • Kann ich den Antrag mit einem Zertifikat für Englisch stellen, das nicht in der Liste der akzeptierten Zertifikate zu finden ist?

    Nein, es werden ausschließlich die auf der Liste befindlichen Zertifikate anerkannt.

  • Meine Dokumente sind aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?

    Bei Dokumenten aus einigen Ländern, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel benötigen Sie einen bestimmten CGPA, wenn Sie Ihr Studium in Pakistan abgeschlossen haben. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite für Studieninteressiere aus Drittstaaten.

    Beachten Sie außerdem, dass Ihre Dokumente gegebenenfalls beglaubigt werden müssen.

  • Kann ich den Antrag ohne der (für mein Land vorgesehenen) Beglaubigung stellen?

    Nein, die Erfüllung der formalen Voraussetzungen ist verpflichtend. Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente haben. 

  • Warum muss ich in u:space eine Apostille/Beglaubigung hochladen, wenn mein Dokument schon beglaubigt ist?

    Das System erkennt nicht, ob ein hochgeladenes Dokument bereits beglaubigt bzw. mit einer Apostille versehen ist oder nicht. Deshalb erscheint das Hinweisfeld mit dem Glühbirnensymbol zur Erinnerung.

  • Muss ich zugelassen sein, um nach Österreich einreisen zu können?

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates haben, erkundigen Sie sich bitte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat), ob Sie eine Aufenthaltsbewilligung in Österreich benötigen bzw. wie Sie einreisen können. Die österreichische Vertretungsbehörde informiert Sie über die erforderlichen Dokumente, mit der Sie die Aufenthaltsbewilligung beantragen können.

  • Ich habe ein Diplomstudium abgeschlossen. Jetzt soll ich in u:space ein Bachelordiplom hochladen – was soll ich tun?

    Das Feld "Studienabschluss Bachelor" ist ein Pflichtfeld, das befüllt werden muss. Bitte laden Sie dort den Scan Ihres Diplomzeugnisses hoch.

  • Ich habe meinen Zulassungsbescheid bekommen, was muss ich jetzt tun? Bin ich jetzt schon zugelassen?

    Mit Erhalt des Zulassungsbescheides sind Sie noch nicht zum Studium zugelassen. Für den Abschluss des Zulassungsverfahrens lesen Sie bitte die Information über die nächsten erforderlichen Schritte im E-Mail, welches Sie mit dem Bescheid erhalten haben, durch.

  • Kann ich für das aktuelle Semester zugelassen werden, das Studium aber erst im nächsten Semester beginnen?

    Nein. Mit dem Online-Erstzulassungstermin und der Zahlung des Studien-/ÖH-Beitrags bestätigen Sie, dass Sie im aktuellen Semester zugelassen werden möchten. Wenn Sie Ihr Studium erst im nächsten Semester beginnen möchten (oder können), schließen Sie das Zulassungsverfahren erst in der nächsten Zulassungsfrist ab.

    Ihr Zulassungsbescheid ist zwei Semester gültig, wenn

    • sich das Curriculum nicht ändert und
    • es in diesem Zeitraum keine anderen studienrechtlichen Änderungen gibt.

    Das heißt: Sie können innerhalb der Zulassungsfrist jenes Semesters, für das Sie die Zulassung beantragt haben oder des darauf folgenden Semesters zugelassen werden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Studium stellen. 

  • Wie lange ist mein Zulassungsbescheid gültig?

    Ihr Zulassungsbescheid ist zwei Semester gültig, wenn

    • sich das Curriculum nicht ändert und
    • es in diesem Zeitraum keine anderen studienrechtlichen Änderungen gibt.

    Das heißt: Sie können innerhalb der Zulassungsfrist jenes Semesters, für das Sie die Zulassung beantragt haben oder des darauf folgenden Semesters zugelassen werden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Studium stellen. 

    Ihr Bescheid für ein Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren wurde in der Zeit von Sommersemester 2019 bis Wintersemester 2024/25 ausgestellt? In dem Fall ist er unbegrenzt gültig, sofern er keine anderen Vermerke enthält und das Studium noch unter denselben Zulassungsvoraussetzungen an der Universität Wien angeboten wird. 

  • Können meine Prüfungen aus anderen Studien/von anderen Hochschulen anerkannt werden?

    Einen Antrag auf Anerkennung können Sie in dem/der für Ihr Studium zuständigen StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS) stellen.

    Der Antrag auf Anerkennung ist möglich, sobald Sie für das Studium, für das Sie die Anerkennung beantragen, zugelassen sind.