Zulassung zum Masterstudium (Medien-)Informatik (Abschluss der Universität Wien)
Alle Informationen über das Zulassungsverfahren für das Masterstudium (Medien-)Informatik für Personen mit
- abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
- der Universität Wien
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob Sie das Bachelorstudium Informatik/Wirtschaftsinformatik oder ein anderes Studium abgeschlossen haben.
© Alex Schuppich
Absolvent*innen des Bachelorstudiums Informatik/Wirtschaftsinformatik
- Stellen Sie sicher, dass Ihr SSC den Bachelorabschluss eingetragen hat.
- Loggen Sie sich innerhalb der Antragsfrist in u:space ein.
- Unter Studium > Fachgleiches Masterstudium beantragen sehen Sie jene Studien, für die eine automatische Zulassung möglich ist.
- Wählen Sie das Masterstudium (Medien-)Informatik aus und verwenden Sie den Button "Zulassen". Sie werden vorläufig zu diesem Studium für das jeweilige Semester zugelassen.
- Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald dieser in u:space als "eingelangt am" aufscheint.
- Überprüfen Sie in u:space > Studienübersicht, ob die Zulassung korrekt durchgeführt wurde.
Sie können das Studium nicht unter "fachgleiches Masterstudium beantragen" auswählen? Bitte kontaktieren Sie uns über den Servicedesk.
Besonderheit: Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen des Bachelorstudiums Informatik oder Wirtschaftsinformatik an der Universität Wien unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Fristen
Fristen für Absolvent*innen des Bachelorstudiums Informatik oder Wirtschaftsinformatik an der Universität Wien
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: 23. Juni bis 31. Oktober 2025
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 31. März 2026
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Nicht-fachgleiche Studien
Sie haben ein anderes Studium als Informatik oder Wirtschaftsinformatik an der Universität Wien abgeschlossen? In diesem Fall müssen Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen, um einen Studienplatz zu erhalten.
Fristen und Überblick
- Antragsfrist für das Studienjahr 2025/26: 3. März bis 7. April 2025
- Verfügbare Studienplätze: 85 (gesamt)
- Aufnahmetest: 7. Juli 2025
- Kostenbeitrag: keiner
- Testsprache: Englisch
- Testdauer: 45 Minuten
- Zulassungsfrist Wintersemester 2025/26: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2025
- Zulassungsfrist Sommersemester 2026: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. Oktober (Wintersemester), 1. März (Sommersemester)
Sie können zum Masterstudium (Medien-)Informatik nur zugelassen werden, wenn Sie im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Erforderliche Dokumente
Für die Registrierung in u:space
- Ihr gültiger Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei
Für den Antrag auf Zulassung
- Studienabschlussurkunde und Sammelzeugnis/Diploma Supplement (mind. 150 ECTS bei einem Bachelorstudium mit 180 ECTS) zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Nachweis der Englischkenntnisse
- Nachweis anderer im Curriculum vorgeschriebenen Voraussetzungen
Detaillierte Informationen zum Inhalt und Aufbau Ihres Motivationsschreibens und weiterer Dokumente finden Sie auf der Detailseite des Studiums. Wählen Sie unter Zulassung > Masterstudien das entsprechende Studium aus.
Sie benötigen keinen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Antrag auf Zulassung in u:space
Loggen Sie sich in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Laden Sie etwaige laut Curriculum vorgeschriebene Nachweise als einzelne PDF-Dateien hoch (Nachweis der Englischkenntnisse, Motivationsschreiben). Danach wählen Sie "Antrag stellen".
Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, kann die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten.
Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie also sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente in Ihrem Antrag hochgeladen haben.
Schritt 2: Vorbereitung auf den Test mit Empfehlungen
Testvorbereitung Studienjahr 2025/2026
- Empfehlungen zur Testvorbereitung stehen hier in Kürze zur Verfügung
Schritt 3: Der schriftliche Aufnahmetest
Spätestens 14 Tage vor dem Termin erhalten Sie per E-Mail Informationen zu Ort, Zeit, Einlassbestätigung und Ablauf des schriftlichen Tests. Ohne die Einlassbestätigung ist eine Teilnahme nicht möglich. Halten Sie sich den gesamten Testtag frei und reisen Sie gegebenenfalls bereits am Vortag an.
Am Ende des Tests werden Sie über den weiteren Verlauf informiert.
Beachten Sie: Die erfolgreiche Teilnahme am schriftlichen Test garantiert nicht, dass Sie zugelassen werden können. Erst wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, ist die Zulassung möglich.
Schritt 4: Warten auf Testergebnis und Zulassungsbescheid
Warten auf das Testergebnis
Etwa 14 Tage nach dem Test werden Sie per E-Mail über das Ergebnis und Ihre nächsten Schritte verständigt.
Warten auf den Zulassungsbescheid
Sobald die Testergebnisse feststehen, wird Ihr Antrag fertig bearbeitet.
Sie erhalten den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Der Zulassungsbescheid ist für das beantragte Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester gültig. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.
Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass Sie einen Studienplatz erhalten haben und eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist. Sie müssen das Zulassungsverfahren, wie in Schritt 5 beschrieben, abschließen.
Schritt 5: Zulassung zum Studium
Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, schreiben Sie innerhalb der Zulassungsfrist des beantragten oder des darauf folgenden Semesters über den Servicedesk eine Nachricht. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen.
Schließen Sie das Zulassungsverfahren in Ihrem eigenen Interesse so früh wie möglich ab, damit Sie die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen nicht verpassen!
Schritt 6: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen und u:card validieren
Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag als "eingelangt" aufscheint. Danach können Sie die u:card validieren.
Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.
FAQ
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Bekomme ich einen Zulassungsbescheid, wenn ich das Bachelorstudium Informatik oder Wirtschaftsinformatik an der Universität Wien absolviert habe?
Nein, in diesem Fall erhalten Sie keinen Bescheid. Folgen Sie den oben beschriebenen Schritten und beantragen Sie die Zulassung in u:space über Studium > Fachgleiches Masterstudium beantragen.
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Ich habe meinen Zulassungsbescheid bekommen. Bin ich jetzt schon zugelassen?
Nein, dazu müssen Sie noch das Zulassungsverfahren abschließen. Schreiben Sie uns dazu innerhalb der Zulassungsfrist des beantragten oder des folgenden Semesters über den Servicedesk eine Nachricht. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen.
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Mein Bachelorstudium ist noch nicht abgeschlossen. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen?
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihr Studium grundsätzlich bereits abgeschlossen haben. Stehen Sie kurz vor dem Studienabschluss, wird im Einzelfall anhand Ihres Studienfortschritts geprüft, ob Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen dürfen. Es dürfen nicht mehr als maximal 30 ECTS zum Studienabschluss fehlen. Beachten Sie: Sie müssen Ihr Studium bis spätenstens 30. September die offiziellen Abschlussdokumente nachreichen. Fassen Sie Ihr Diploma Supplement bzw. Ihre Notentranskripte zu einer PDF-Datei zusammen. Laden Sie diese Datei in Ihrem Antrag auf Zulassung hoch, damit Ihr Studienfortschritt geprüft werden kann.
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Kann ich den Antrag mit einem Zertifikat für Englisch stellen, das nicht in der Liste der akzeptierten Zertifikate zu finden ist?
Nein, es werden ausschließlich die auf der Liste befindlichen Englischzertifikate anerkannt.
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Wann erfahre ich, ob ich zugelassen werden kann?
Sie erhalten einige Wochen nach Ihrer Teilnahme am schriftlichen Test Ihren Zulassungsbescheid. Nur nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmetest und mit positivem Bescheid können Sie zugelassen werden.
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Wie lange ist mein Zulassungsbescheid gültig?
Der Zulassungsbescheid ist für das beantragte Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester gültig. Aufgrund der Studienorganisation empfehlen wir den Studienbeginn im Wintersemester.
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Ich finde mein Studium in der Liste in u:space nicht – warum?
Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Zulassung zu Studien mit und ohne Aufnahmeverfahren verschiedene Fristen gelten. Vergewissern Sie sich, dass die Antragsfrist für das gewünschte Studium bereits läuft. Erst dann scheint dieses im Drop-down-Menü auf.
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Wie viele Studienplätze gibt es pro Studienjahr?
Pro Studienjahr werden für die Masterstudien Informatik und Medieninformatik insgesamt 85 Plätze vergeben.