Individuelle Studien

Ein individuelles Studium ist eine Kombination aus mehreren Bachelor- oder Masterstudien, die Sie zu einem neuen Bachelor- oder Masterstudium zusammenstellen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Beantragung eines individuellen Studiums sehr zeitaufwendig ist und nur selten genehmigt wird. Beachten Sie die Möglichkeit, durch Erweiterungscurricula, Alternative Erweiterungen oder Interessensmodule, Inhalte verschiedener Studien zu verbinden.

Was müssen Sie beachten?

Ein individuelles Studium ist keine Aneinanderreihung von Lehrveranstaltungen, die Sie bereits absolviert haben.

Das neue Studium

  • muss innovativ sein.
  • muss einem facheinschlägigen Studium gleichwertig sein.
  • darf an keiner anderen Universität oder Fachhochschule im EU/EWR-Raum regulär angeboten werden.
  • kann auch universitätsübergreifend (an anerkannten Universitäten innerhalb Österreichs) beantragt werden.

Wenn Sie ein individuelles Bachelorstudium beantragen möchten, müssen Sie ein Reifezeugnis haben. Für ein individuelles Masterstudium benötigen Sie den Studienabschluss eines fachgleichen (= fachlich jedenfalls in Fragen kommenden) Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von mindestens 180 ECTS.

Wie muss ein individuelles Studium aufgebaut sein?

Das Studium muss im Aufbau ordentlichen Studien gleichwertig sein. Sie müssen das Curriculum selbst erstellen. Wählen Sie dazu aus dem bestehenden Lehrangebot der Universität Wien. Das Curriculum muss folgenden Kriterien entsprechen:

  • Es beinhaltet einführende und aufbauende Lehrveranstaltungen bzw. Module. Module, die nur in Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren angeboten werden, können Sie nicht für das Curriculum verwenden.
  • Es sind Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht (= prüfungsimmanent) vorgesehen. Das Verhältnis zu den Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht ist ausgewogen.
  • Das Studium darf keine Wahlfächer enthalten.
  • Die Leistungsnachweise (Prüfungen, Seminararbeiten etc.) müssen mit denjenigen, die in bereits angebotenen facheinschlägigen Studien vorgeschrieben sind, vergleichbar sein.
  • Individuelles Bachelorstudium:
    • Es muss einen Umfang von mindestens 180 ECTS (Regelstudienzeit: sechs Semester) haben.
    • Sie müssen eine Bachelorarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung verfassen.
  • Individuelles Masterstudium:
    • Es muss einen Umfang von mindestens 120 ECTS (Regelstudienzeit: vier Semester) haben.
    • Sie müssen eine Masterarbeit nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der Satzung verfassen.

Formale Vorgaben für das Curriculum

Das Curriculum muss den Vorgaben der Gestaltung von Curricula der Universität Wien entsprechen. Es muss folgende Punkte beinhalten:

  • die Bezeichnung des Studiums
  • den Umfang des Studiums in ECTS-Punkten 
  • das Qualifikationsprofil (Beschreibung der Qualifikationen, die im Verlauf des Studiums erworben werden sollen)
  • potenzielle berufliche Verwendungsmöglichkeiten
  • die Studiendauer
  • die Prüfungsfächer und Prüfungsordnung
  • die Module mit Beschreibung
  • das Ausmaß der Lehrveranstaltungen und deren Titel und Art
  • den angestrebten akademischen Grad

Geben Sie an, welche Curricula Sie für die Zusammenstellung verwendet haben (inklusive der genauen Bezeichnung des Mitteilungsblatts).

 Erforderliche Dokumente

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben, das folgende Punkte abdecken muss:
    • Warum streben Sie ein individuelles Studium an?
    • Wie sollen die Lehrveranstaltungen kombiniert werden?
    • Wo liegt der innovative Aspekt des beantragten Studiums?
    • Weshalb können die Inhalte nicht aus dem vorhandenen Studienangebot der Universität Wien abgedeckt werden?
    • Welche Studienprogrammleitung soll aufgrund des Schwerpunkts des Studiums zuständig sein?
    • Wo liegt der fachliche Bezug zu dem absolvierten Vorstudium (nur bei einem Antrag für ein individuelles Masterstudium)?
    • In welchem Bereich möchten Sie die Masterarbeit verfassen und wer kommt als Betreuer*in fachlich in Frage (nur bei einem Antrag für ein individuelles Masterstudium)?
  • Selbst erstelltes Curriculum 
  • Antragsformular:
    Das Antragsformular können Sie per E-Mail anfordern.
  • gegebenenfalls Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher
  • allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen 
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)

Zusätzlich für einen Antrag auf Genehmigung eines individuellen Bachelorstudiums:

  • alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen  
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • gegebenenfalls Nachweise von Zusatz- und Ergänzungsprüfungen 

Zusätzlich für einen Antrag auf Genehmigung eines individuellen Masterstudiums:

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskripte/Diploma Supplement
    • mit den für Ihr Land vorgesehenen Beglaubigungen
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • gegebenenfalls Nachweis der Englisch-/Sprachkenntnisse

Kontakt

Wir schicken Ihnen gerne das Antragsformular, Vorlagen für Curricula und Informationen zu bereits genehmigten individuellen Studien zu.

Antrag auf Genehmigung

 

Schritt 1: u:account anlegen

Legen Sie in u:space Ihren u:account an und schließen Sie die Registrierung für das Service "Studium" ab. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.

 

Schritt 2: Studienzulassung kontaktieren

Wenden Sie sich im Anschluss an die Studienzulassung. Geben Sie bekannt, welches individuelle Studium Sie beantragen möchten. Erklären Sie, wie Sie zu dieser Entscheidung gekommen sind.

Sie erhalten dann das Antragsformular und weitere Informationen zur Einreichung per E-Mail.

 

Schritt 3: Antrag einreichen

Reichen Sie den vollständigen Antrag per E-Mail in der Studienzulassung ein. Das ist ganzjährig möglich. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente haben.

Genehmigung des Antrags

Die Genehmigung nimmt einige Monate in Anspruch, da der Antrag von mehreren Instanzen begutachtet wird: 

Er wird zuerst von der Studienzulassung formal auf Vollständigkeit und auf Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife geprüft. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, leitet sie den Antrag an die Studienprogrammleitung, der der Schwerpunkt des individuellen Studiums zugeordnet wurde, weiter. Die Studienprogrammleitung prüft den Antrag inhaltlich. 

Sollte der Antrag formale oder inhaltliche Mängel aufweisen, erhalten Sie einen Verbesserungsauftrag.

Ist der Antrag formal und inhaltlich in Ordnung, wird er der Vizerektorin für Studium und Lehre vorgelegt. Sie trifft die finale Entscheidung, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. 

Zulassung zum Studium

Wurde der Antrag genehmigt, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung ist das Curriculum des individuellen Studiums in Kraft. Damit ist es verbindlich. Es wird für die vorgesehene Studiendauer plus zwei Toleranzsemester genehmigt.

Sie müssen das Studium in dem Semester beginnen, in dem es genehmigt wurde. Eine rückwirkende Zulassung kann nicht erfolgen. Die Zulassung zum Studium ist nur innerhalb der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters möglich. Informationen zu Ihren weiteren Schritten erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.

 FAQ

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  • Welchen akademischen Grad kann ich mit einem individuellen Studium erwerben?

    Sie erhalten, je nach Studium, den Titel Bachelor (BA) oder Master (MA). Andere akademische Grade (z.B. BSc, Master of Arts) werden gemäß § 55 Abs. 4 UG nicht verliehen.

  • Kann ich einzelne Lehrveranstaltungen im Curriculum austauschen?

    Änderungen im Curriculum müssen im Wege der Studienzulassung beantragt und genehmigt werden. Einzelne Lehrveranstaltungen können ausgetauscht werden, wenn diese dauerhaft nicht mehr angeboten werden. 

    Möchten Sie andere Änderungen vornehmen, müssen Sie einen neuen Antrag für ein individuelles Studium stellen.

  • Darf ich Lehrveranstaltungen aus Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren einbauen? Muss ich dann am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen?

    Module, die nur in Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren angeboten werden, können Sie nicht für das Curriculum verwenden. Ein individuelles Studium stellt keine Möglichkeit dar, Aufnahme-/Eignungsverfahren zu umgehen.

  • Was passiert, wenn das individuelle Studium als ordentliches Studium eingerichtet wird?

    Sie können das individuelle Studium noch bis zum Ende der bewilligten Studiendauer abschließen. Nachdem Ihr Curriculum ausgelaufen ist, werden Sie automatisch unter das ordentliche Studium unterstellt.

  • Kann ich die Studiendauer verlängern?

    Wenn die Bewilligungsdauer abläuft, können Sie eine Verlängerung in der Studienzulassung beantragen. Die Voraussetzungen (vor allem das Lehr- und Prüfungsangebot) müssen weiterhin erfüllt sein. Beachten Sie die Zulassungsfristen und stellen Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig.

    Ist das Studium bereits als ordentliches Studium eingerichtet, kann das individuelle Studium nicht mehr verlängert werden.

  • Ich möchte ein interuniversitäres individuelles Studium beantragen. Was muss ich beachten?

    Sie müssen den Antrag an jener Universität stellen, an der der Schwerpunkt des Studiums liegt. An der anderen Universität können Sie nach der Genehmigung eine Mitbelegung beantragen.

    Wenn der Antrag an der Universität Wien gestellt wird, muss im Curriculum die Zuordnung der Fächer zu den beteiligten Universitäten verzeichnet sein.

  • Ich habe noch keinen Deutschnachweis auf Niveau C1, möchte das individuelle Studium aber auf Deutsch machen. Was muss ich tun?

    Für den Antrag auf Zulassung benötigen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau A2. Für die Zulassung zum individuellen Studium müssen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau C1 vorlegen. Wenn Sie diesen nicht haben, wird Ihnen im Bescheid die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben. Sie können einen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten besuchen.

  • Ich möchte ein englischsprachiges Studium beantragen. Benötige ich einen Deutschnachweis?

    Nein, wenn die Unterrichtssprache des individuellen Studiums nur Englisch ist, brauchen Sie keinen Nachweis der Deutschkenntnisse.

    Gegebenenfalls ist ein Nachweis der Englischkenntnisse vorzulegen.

  • Welche Alternativen zu einem individuellen Studium gibt es?

    In Bachelorstudien können Sie im Rahmen von Erweiterungscurricula und Alternativen Erweiterungen Lehrveranstaltungen aus anderen Bachelorstudien besuchen. So können Sie die Inhalte mehrerer Studien verknüpfen.

    In Masterstudien können Sie Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen im Rahmen von Interessensmodulen besuchen.

    Wenn Sie sich für ein interuniversitäres Studium interessieren, können Sie die Zulassung an einer der Universitäten abschließen und an der anderen Lehrveranstaltungen im Rahmen einer Mitbelegung besuchen. 

    Informationen zur Zulassung zu Bachelor- und Masterstudien

    Informationen zu Erweiterungscurricula

    Informationen zur Mitbelegung an der Universität Wien 

    Für Informationen zur Mitbelegung an einer anderen österreichischen Universität wenden Sie sich bitte direkt dorthin.