Nachweis der Englischkenntnisse

Sie müssen einen Nachweis der Englischkenntnisse erbringen, um zum Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften oder einem englisch- bzw. mehrsprachigen Masterstudium an der Universität Wien zugelassen zu werden.

Anerkannte Englischnachweise auf Niveau B2

Für die Zulassung zum Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften sowie zu einigen englisch- und mehrsprachigen Masterstudien benötigen Sie einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2.

Nachweise B2

  • Reifeprüfungszeugnis mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung im Schulfach Englisch. Dafür gelten folgende Bedingungen: 
    • Die Reifeprüfung wurde an einer Schule eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas absolviert.
    • Wenn das Englisch-Niveau nicht im Zeugnis ersichtlich ist, kann eine Bestätigung der Schulleitung eingefordert werden.
  • "IB Diploma" nach den Bestimmungen der "International Baccalaureate Organization", mit Schulfach Englisch.
  • Ergänzungsprüfungszeugnis des Vorstudienlehrgangs einer österreichischen Universität über die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung Englisch.
  • Studienberechtigungszeugnis einer österreichischen Universität mit erfolgreich abgelegter Prüfung im Fach Englisch.
  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplements, das alle der folgenden Bedingungen erfüllt: 
    • Vollzeit-Studium mit mindestens zwei Jahren Studiendauer und
    • Unterricht gänzlich in englischer Sprache und
    • absolviert an einer Universität eines EU-/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas.

Diese Nachweise gelten unbefristet.

Jeder der oben genannten Nachweise auf einem höheren Niveau als B2, kann ebenfalls als Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt werden (siehe FAQ).

Zertifikate B2

  • TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 87 Punkte
  • IELTS Academic: Overall Band Score: 6,5 Punkte
  • Cambridge English First Certificate (FCE): Ergebnis Level B2
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2
  • Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2. Das Sprachenzentrum muss sich an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas befinden. 

Diese Zertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.

Jedes der oben genannten Zertifikate auf einem höheren Niveau als B2, kann ebenfalls als Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt werden (siehe FAQ).

Anerkannte Englischnachweise auf Niveau C1

Für die Masterstudien Anglophone Literatures and Cultures, English Language and Linguistics und Lehramt Unterrichtsfach Englisch benötigen Sie einen Nachweis der Sprachkenntnisse auf Niveau C1. 

Nachweise C1

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
    • eines mindestens zweijährigen Vollzeit-Studiums,
    • das gänzlich in englischer Sprache,
    • an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde.
  • Erstsprache Englisch (siehe FAQ).
  • Nachweis der Bildungssprache: Reifeprüfungszeugnis, sofern das Zeugnis an einer Institution
    • mit Unterrichtssprache Englisch
    • eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas erlangt wurde.

Diese Nachweise gelten unbefristet. 

Zertifikate C1

  • TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 110 Punkte
  • IELTS Academic: Overall Band Score: 8 (mindestens 7,5 pro Bestandteil)
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Grade A
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): ab Grade C

Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.

Anerkannte Englischnachweise auf Niveau C2

Für das Masterstudium Translation benötigen Sie einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C2, wenn eine der gewählten Arbeitssprachen Englisch ist. 

Nachweise C2

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
    • eines mindestens zweijährigen Vollzeit-Studiums,
    • das gänzlich in englischer Sprache,
    • an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde.
  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement 
    • eines abgeschlossenen Studiums,
    • mit sprachspezifischen Englisch-Lehrveranstaltungen,
    • im Ausmaß von mindestens 36 ECTS. 

Diese Nachweise gelten unbefristet.

Zertifikate C2

  • TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 115 Punkte
  • IELTS Academic: Overall Band Score: ab 8
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Grade A
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): ab Grade C

Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. 

 FAQ

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  • Ich hatte Englischunterricht in der Schule, wird das als Nachweis anerkannt?

    Nein. Das ist ein Nachweis, den wir nicht anerkennen.

    Sie müssen die Reifeprüfung erfolgreich an einer Schule eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas absolviert haben. In Ihrem Reifeprüfungszeugnis muss das Niveau B2 vermerkt sein.

    Wenn das Niveau nicht im Zeugnis ersichtlich ist, kann eine Bestätigung der Schulleitung eingefordert werden.

  • Ich habe mein Studium in einem Nicht-EU/EWR-Land abgeschlossen, gilt das als Englischnachweis?

    Nein. Nur die oben genannten Nachweise werden akzeptiert.

    Ausnahme: Wenn Sie ein mindestens zweijähriges Studium in englischer Unterrichtssprache an einer Bildungseinrichtung in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der USA, Australien, Neuseeland oder Kanada absolviert haben, wird dieses als Nachweis der Englischkenntnisse akzeptiert. 

  • Ich habe ein Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land mit Unterrichtsfach Englisch. Gilt das als Englischnachweis?

    Nein. Nur die oben genannten Nachweise werden akzeptiert.

    Ausnahme: Wenn Sie die Reifeprüfung an einer Bildungseinrichtung in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der USA, Australien, Neuseeland oder Kanada absolviert haben, wird diese als Nachweis der Englischkenntnisse akzeptiert. 

  • Gibt es englischsprachige Bachelorstudien?

    Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist die Unterrichtssprache für alle Bachelor-/Diplomstudien der Universität Wien Deutsch. Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher, für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig. 

    Das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften wird in deutscher und englischer Sprache unterrichtet. Daher benötigen Sie zusätzlich zum Nachweis der Deutschkenntnisse auch einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2

    Für die Zulassung zu allen anderen Bachelor-/Diplomstudien ist kein Nachweis der Englischkenntnisse erforderlich. 

  • Mein Englischzertifikat ist nicht in der Liste, wird es trotzdem anerkannt?

    Nein. Nur die oben genannten Nachweise und Zertifikate werden akzeptiert.

  • Englisch ist meine Erstsprache, ich habe aber keinen der oben genannten Nachweise auf Niveau C1. Muss ich eine Prüfung machen?

    Wenn Sie keinen anerkannten Nachweis über Ihre Englischkenntnisse auf Niveau C1 haben, kann die Universität Wien im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Feststellung an einer von ihr beauftragten Einrichtung vorschreiben. Sie müssen mögliche anfallende Kosten selbst tragen. 

  • Ich habe einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C1, benötige in meinem Studium aber nur einen Nachweis meiner B2-Kenntnisse. Muss ich einen extra Nachweis erbringen?

    Nein. Laden Sie bei der Antragstellung in u:space das Dokument Ihres C1-Nachweises unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als "Sprachnachweis Englisch B2" hoch. 

  • Ich habe meine Reifeprüfung noch nicht abgelegt und möchte einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften stellen. Wie soll ich vorgehen?

    Laden Sie beim Antrag auf Zulassung in u:space unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als "Sprachnachweis Englisch B2" bitte das Jahreszeugnis des letzten Schuljahres hoch.

    Sie müssen Ihr Reifeprüfungszeugnis mit abgelegter Prüfung im Schulfach Englisch vor Abschluss des Zulassungsverfahrens nachreichen.