Anerkannte Deutschnachweise A2
Für den Antrag auf Zulassung zu deutschsprachigen Studien benötigen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau A2.
Nur wenn Sie bereits über einen Deutschnachweis auf Niveau A2 verfügen, können Sie einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten besuchen.
Für die Zulassung zum ordentlichen Studium benötigen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau C1.
Nachweise A2
- Schulzeugnis einer Sekundarschule mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch
- Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten oder 200 Stunden in deutscher Unterrichtssprache im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
Die hier genannten Nachweise sind unbeschränkt gültig.
Zertifikate A2
- Österreichisches Sprachdiplom – A2 (ÖSD Zertifikat A2, ZA2) oder höher
- Goethe Institut – Goethe Zertifikat A2 oder höher
- telc Deutsch – A2 oder höher
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe I – DSD I oder höher
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (A2) oder höher
- Sprachenzentrum einer österreichischen Universität – erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau A2 oder höher
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 3 in allen Teilen oder höher
Die Zertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Deutschkurs im Vorstudienlehrgang
Wenn Sie beim Antrag auf Zulassung in u:space einen Nachweis der Deutschkenntnisse auf einem geringeren Niveau als C1 hochladen (Achtung: mindestens A2), haben Sie die Möglichkeit, einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) bzw. bei dessen Kooperationspartnern zu besuchen. Sie werden, solange Sie den Vorstudienlehrgang besuchen, nicht zu einem bestimmten Studium sondern zum "Besuch des Vorstudienlehrgangs" im Rahmen eines außerordentlichen Studiums zugelassen.
- Mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land mit einem Zulassungsbescheid für Bachelor-/Diplomstudien wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch im Bescheid vorgeschrieben.
- Mit Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land erhalten Sie nach dem Antrag auf Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien in u:space und Ihrem Online-Termin einen Zulassungsbescheid per E-Mail, damit Sie sich für den VWU anmelden können.
- Als EU/EWR-Bürger*in oder Nicht-EU/EWR-Bürger*in mit einem Zulassungsbescheid für Masterstudien mit Unterrichtssprache Deutsch wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch im Bescheid vorgeschrieben.
Achtung bei Besuch des VWU
Waren Sie einmal zum "Besuch des Vorstudienlehrgangs" zugelassen, wird ausnahmslos die Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) des VWU als Nachweis der Deutschkenntnisse akzeptiert. Es ist in diesem Fall nicht möglich, den VWU abzubrechen und die Deutschprüfung an einer anderen Institution abzulegen. Die Missachtung kann folgenschwere Konsequenzen für Ihren Aufenthaltstitels haben.
Personen, die den VWU abgebrochen und zwischenzeitlich eine andere Sprachprüfung abgelegt haben, können die Ergänzungsprüfung Deutsch nachholen.
Detailierte Informationen zu dieser Regel
Informationen zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
FAQ
-
Ich habe einen Deutschnachweis auf einem höheren Niveau als A2. Muss ich extra einen A2-Nachweis haben?
Nein, wenn Sie bereits einen Deutschnachweis auf Niveau B1 oder höher haben, können Sie diesen bei der Antragstellung hochladen.
-
Ich studiere im Moment im VWU und möchte einen Antrag für ein weiteres Studium stellen. Ich habe keinen Deutschnachweis auf Niveau A2. Kann ich den Antrag trotzdem stellen?
Nein. Ohne einen Deutschnachweis auf Niveau A2 oder höher ist die Antragstellung für ein weiteres deutschsprachiges Studium nicht möglich, außer die Direktion des VWU bestätigt Ihnen, dass Sie bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher haben.
-
Ich möchte den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten besuchen. Brauche ich wirklich einen Deutschnachweis auf Niveau A2 für den Antrag auf Zulassung zu einem Studium?
Ja. Ohne einen Deutschnachweis auf Niveau A2 wird Ihr Antrag zurückgewiesen.
Alle Informationen zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten.
-
Ich bekomme mein A2-Zertifikat erst in einigen Wochen. Kann ich den Antrag trotzdem schon stellen?
Nein, stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente haben. Anträge ohne einen Deutschnachweis auf Niveau A2 werden ausnahmslos zurückgewiesen.
-
Ich hatte Deutschunterricht in der Schule/an der Universität. Wird das als Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 anerkannt?
Die oben genannten Nachweise und Zertifikate werden akzeptiert.
-
Mein Deutschzertifikat steht nicht auf der Liste. Wird es möglicherweise trotzdem anerkannt?
Nein. Nur die oben genannten Nachweise und Zertifikate werden akzeptiert.
-
Ich habe einen Zulassungsbescheid, der vor dem Sommersemester 2019 ausgestellt wurde und noch keine Deutschkenntnisse. Wie soll ich vorgehen?
Ihr Zulassungsbescheid ist aufgrund studienrechtlicher Änderungen nicht mehr gültig. Bitte stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen neuen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Studium. Beachten Sie: Für alle Bachelor-/Diplomstudien, sowieso für deutsch- und mehrsprachige Masterstudien benötigen Sie bereits bei der Antragsstellung einen gültigen Nachweis der Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau A2. Für die Zulassung zum ordentlichen Studium ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 erforderlich.
-
Ich mache gerade einen C1-Kurs und habe kein A2-Zertifikat. Kann ich den Antrag trotzdem stellen?
Nein, für die Antragstellung benötigen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau A2 oder höher.
-
Ich habe die Staatsangehörigkeit eines deutschsprachigen Landes, möchte aber den Deutschkurs besuchen. Brauche ich einen A2-Nachweis?
Ja. Sie benötigen einen der anerkannten Nachweise.
-
Ich stelle einen Antrag für ein englischsprachiges Masterstudium. Brauche ich einen Deutschnachweis?
Nein. Bei einem Antrag auf Zulassung zu einem englischsprachigen Masterstudium ist das nicht nötig.