Zulassung zum Bachelorstudium

Alle Informationen zum Zulassungsverfahren für Personen mit

  • Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und
  • Deutschkenntnissen geringer als Niveau C1

Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zu einem Studium in u:space fristgerecht, warten Sie auf den Zulassungsbescheid und schließen Sie das Zulassungsverfahren persönlich ab.

 Fristen

EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2025/26:

  • Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
  • Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Einteilung des Studienjahrs

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2025/26:

  • Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
  • Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Einteilung des Studienjahrs

 Anmeldung Vorstudienlehrgang

Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU).

 Erforderliche Dokumente

für die Registrierung in u:space

  • Ihr gültiger Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

für den Antrag auf Zulassung

  • alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen 
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
    • Beachten Sie die Infos zu Reifezeugnissen aus Nicht-EU/EWR-Ländern. Bei manchen Ländern (z. B. Iran, Türkei, China, ...) benötigen Sie auch einen Nachweis über Ihre Hochschulaufnahmeprüfung.
  • Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen 
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

 

 

Schritt 1: Durchführen des Online-Self-Assessment (OSA)

Nehmen Sie sich ein bis zwei Stunden Zeit und führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) durch. Obwohl Sie noch keine ausreichende Deutschkenntnisse haben, müssen Sie das OSA absolvieren.

Nach Abschluss des OSA erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.

Schritt 3: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  3. Geben Sie den OSA-Code ein.
  4. Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".

Der Status Ihres Antrages ist jetzt "gestellt".

Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium kann nun von der Studienzulassung bearbeitet werden. Aufgrund der großen Menge an Anträgen kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

 Registrierung in u:space

Schritt 4: Anmelden für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)

Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen bevor Sie mit dem Studium beginnen können. Gegebenenfalls können noch andere Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. 

Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben, und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.

Schritt 5: Zulassung zum Studium

Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.

So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:

  1. Buchen Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool. 
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Ergänzungsprüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail.
  2. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.

Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben.

Schritt 6: Bestellen der u:card

Sobald der ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

 FAQ

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  • Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?

    Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch. 

    Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.

    Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.

  • Ich habe GCE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?

    Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCE folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:

    1. eine Sprache
    2. Mathematik
    3. einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
    4. ein geisteswissenschaftliches Fach

    Mindestens DREI Unterrichtsgegenstände müssen im GCE "Advanced  Level"  (=A-Level) abgelegt worden sein.

    Das vierte Fach kann auf dem Niveau des GCE  "Advanced Subsidary Level" (=AS-Level) oder auf dem Niveau des GCSE/IGCSE bestanden worden sein.

    Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.

    Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen

  • Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?

    Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.

  • Mein Reifezeugnis ist aus Pakistan. Was muss ich beachten?

    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Pakistan stammt, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben eine mindestens 12-jährige Schule besucht und
    • Sie haben die Intermediate Examination/das Higher Secondary Certificate abgeschlossen und
    • Sie haben in Grade 10, 11 und 12 jeweils einen guten Notendurchschnitt von A oder B (Erfolgsquote min. 80 %) erreicht und
    • Sie haben in Grade 12 folgende Unterrichtsfächer gemäß § 64 Abs 2 UG absolviert:
      • zwei Sprachen
      • Mathematik
      • ein naturwissenschaftliches Fach
      • ein geisteswissenschaftliches Fach
      • ein allgemeinbildendes Fach

    Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

  • Mein Reifezeugnis ist aus Afghanistan oder Bangladesch. Was muss ich beachten?

    Wenn Sie nur ein Reifezeugnis aus Afghanistan oder Bangladesch haben, können Sie nicht zu einem Bachelor- oder Diplomstudium an der Universität Wien zugelassen werden. Das Reifezeugnis aus Afghanistan (12-Grade Graduation Certificate) bzw. das Reifezeugnis aus Bangladesch (Higher Secondary Certificate) reichen nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus. Die Unterschiede zu einem Reifezeugnis aus Österreich sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung wird daher abgewiesen.


    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Afghanistan oder Bangladesch stammt und Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium stellen. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. Das Studium muss dafür folgende Kriterien erfüllen: 

    • die Studiendauer beträgt mindestens drei Jahre Vollzeit bzw. 180 ECTS (zum Beispiel ein dreijähriges Bachelorstudium) und 
    • das Studium wurde erfolgreich abgeschlossen und
    • das Studium stammt von einer anerkannten Bildungseinrichtung. 

    Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

  • Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?

    Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.

  • Muss ich mich auf das OSA vorbereiten? Wie lange dauert es und wird es bewertet?

    Auf das OSA müssen Sie sich nicht vorbereiten. Es dient der Selbsteinschätzung.

    Für die Bearbeitung werden Sie je nach OSA zwischen 30 und 70 Minuten benötigen. Es gibt aber keine Zeitbegrenzung, Sie können sich so viel Zeit nehmen, wie Sie möchten.

    Das Ergebnis des OSA ist nur für Sie persönlich einsehbar. Es wird nicht benotet.

  • Ich habe das Online-Self-Assessment abgebrochen. Kann ich es noch einmal machen?

    Sie können das OSA abbrechen und später damit fortfahren. Dies wird jedoch nicht empfohlen.

  • Kann ich das Online-Self-Assessment jederzeit machen?

    Ja, Sie können das OSA jederzeit durchführen. Der OSA-Code ist 18 Monate lang gültig.

  • Ich habe das OSA früher schon einmal absolviert. Muss ich es noch einmal machen?

    Wenn der OSA-Code nicht älter als 18 Monate ist und Sie damit noch keinen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, können Sie diesen verwenden.