Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft

Alle Informationen zum Zulassungsverfahren mit Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung für Personen mit

  • Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land/der Schweiz und
  • Deutschkenntnissen auf Niveau A2 oder B1

Wenn Sie in der letzten Schulstufe sind und noch kein Reifezeugnis haben, können Sie dennoch den Antrag auf Zulassung stellen. Sobald Sie das Dokument besitzen, laden Sie es in u:space hoch.

Sie können an der Zulassungsprüfung noch nicht teilnehmen, allerdings einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und in Folge einen Deutschkurs besuchen. 

 Fristen

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2025/26:

  • Antragsfrist: 23. Juni bis 1. August 2025
  • Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2026:

  • Antragsfrist: 13. November 2025 bis 7. Jänner 2026
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

 Achtung Vorstudienlehrgang

Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.

 Erforderliche Dokumente

für die Registrierung in u:space

  • Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

für den Antrag auf Zulassung

  • alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • gesammelt als eine PDF-Datei
    Die Antragstellung ist bereits ohne Reifezeugnis möglich.
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher gesammelt als eine PDF-Datei
  • Nachweise allfälliger Zusatz- und Zulassungsprüfungen jeweils zusammengefasst zu einer PDF-Datei

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnis inklusive Übersetzung). 

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Wenn Sie noch kein Reifezeugnis haben, machen Sie die entsprechenden Angaben. Sie können den Antrag dennoch stellen und das Reifezeugnis später hochladen.
    • Wählen Sie "Nein, meine Deutschkenntnisse sind noch nicht ausreichend. Ich möchte einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen."
  3. Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".

Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space:

a) Sie haben bereits ein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist "gestellt".

b) Sie haben noch kein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist "verbessern". Der Status Ihres Reifezeugnisses ist "mangelhaft!". In diesem Status können Sie Ihr Reifezeugnis nachträglich hochladen.

Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, können Sie mit Schritt 3 fortfahren.

Schritt 3: Anmelden für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)

  1. Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.  
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  2. Bei diesem Termin überprüft die Studienzulassung Ihre Dokumente. Danach erhalten Sie per E-Mail einen Zulassungsbescheid, den Sie für Ihre Anmeldung beim VWU benötigen. Entscheiden Sie sich für einen Kooperationspartner und melden Sie sich dort innerhalb der Anmeldefristen für einen Deutschkurs an.

Schritt 4: Zulassung zum Studium

So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:

  1. Schicken Sie uns über den Servicedesk der Universität Wien die VWU-Anmeldebestätigung zu. Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Prüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail.
  2. Zahlen Sie danach den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.

Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist nur möglich, wenn Sie die Zulassungsprüfung Deutsch absolviert haben.

Schritt 5: Bestellen der u:card

Sobald der ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

 Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung

Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt und ist vier Semester gültig.

Wenn Sie in Deutsch Niveau B2 oder C1 erreicht haben, vergessen Sie nicht, sich fristgerecht für die Zulassungsprüfung in u:space zu registrieren.

FAQ

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  • Wie läuft die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung ab und wann findet sie statt?

    Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt. Alle Informationen rund um die Zulassungsprüfung finden Sie auf der Seite des SSC Sportwissenschaften. Sobald feststeht, wann genau die Prüfungen stattfinden, können die Zeiten auf der Terminseite gefunden werden.

  • Wie lange ist die Zulassungsprüfung gültig?

    Die Zulassungsprüfung ist nach erfolgreichem Bestehen für vier Semester gültig.

  • Ich habe ein Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land bzw. der Schweiz, aber die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes. Wie soll ich vorgehen?

    Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und nennen Sie uns die Länder. Wir schicken Ihnen danach die Informationen zu Ihren Schritten im Zulassungsverfahren per E-Mail.

  • Ich habe eines meiner Dokumente verloren. Reicht eine Kopie?

    Da Ihre Unterlagen bei der Antragstellung nur digital hochgeladen werden, müssen Ihre Dokumente von der Studienzulassung bei der persönlichen Zulassung auf Echtheit überprüft werden.

    Wenn Sie das Original eines für die Zulassung relevanten Dokumentes verloren haben, benötigen Sie zu diesem Zweck ein Duplikat oder eine notariell beglaubigte Kopie. Eine herkömmliche Kopie ist nicht ausreichend.

  • Was kann ich tun, wenn ich die Zugangsdaten zu meinem u:account verloren habe?

    Wenn Sie die Login-Daten für Ihren u:account vergessen oder verloren haben, wenden Sie sich an den Helpdesk des ZID.

  • Gibt es einen Numerus clausus/Mindestnotenschnitt?

    In Österreich gibt es keinen Numerus clausus. Ihr Notendurchschnitt ist für die Zulassung nicht relevant. Beachten Sie aber, dass es bei diesem Studium eine Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung gibt.

     

     

  • Ich habe ein International Baccalaureate (IB). Was muss ich beachten?

    Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist nur möglich, wenn Sie durch das IB Diploma folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 24 Punkte (mit einem IB Certificate ist die Zulassung nicht möglich)
    • mindestens sechs Prüfungsfächer, darunter
      • eine Fremdsprache (kann auch Deutsch sein)
      • Mathematik
    • mindestens drei der Prüfungsfächer müssen als "Higher Level" absolviert worden sein.

    Beim Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space geben Sie als Ausstellungsland des Reifezeugnisses die Schweiz an, selbst wenn Sie die Schule nicht in der Schweiz beendet haben. Das Hochladen der IB-Dokumente als PDF-Datei in u:space ist ausreichend. Schicken Sie keine IB-Dokumente per Post an die Studienzulassung! Sie müssen diese erst bei der Online-Erstzulassung vorweisen.

    Das Unterrichtsfach Deutsch im IB Diploma kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.

    Wenn Sie ein GIB (gemischtsprachiges IB) haben, wählen Sie Deutschland als Ausstellungsland. Die Voraussetzungen sind dieselben wie oben, das GIB kann als Deutschnachweis auf Niveau C1 anerkannt werden.

    Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen

  • Ich habe von einer anderen Hochschule an die Universität Wien gewechselt. Wie funktioniert die Anerkennung meiner bisherigen Prüfungen?

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen sind die Studienprogrammleitungen (SPL) zuständig. Sobald Sie an der Universität Wien zugelassen sind, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in dem für Ihr Studium zuständigen StudienServiceCenter (SSC) bzw. der zuständigen StudienServiceStelle (SSS) stellen. 

    Liste aller SSC/SSS

  • Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?

    Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.

  • Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?

    Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch. 

    Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.

    Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.