Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren mit Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung für Personen mit
- Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land/der Schweiz und
- Deutschkenntnissen auf Niveau B2 oder höher
Wenn Sie in der letzten Schulstufe sind und noch kein Reifezeugnis haben, können Sie dennoch den Antrag auf Zulassung stellen und sich für die Zulassungsprüfung registrieren. Sobald Sie das Dokument besitzen, laden Sie es in u:space hoch.
Spätestens bei der Zulassung zum Studium benötigen Sie das Reifezeugnis und den Deutschnachweis auf Niveau C1 (oder höher). Die Nachweise müssen noch nicht am Tag der Zulassungsprüfung vorliegen.
Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt und ist für vier Semester gültig.
Fristen und Überblick
Sommersemester 2025:
- Antrags- und Registrierungsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
- Kostenbeitrag: 50 Euro
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antrags- und Registrierungsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Kostenbeitrag: 50 Euro
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Alle Fristen und Informationen zur Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung
Die Zulassung zu diesem Studium ist nur möglich, wenn Sie an der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung erfolgreich teilgenommen haben und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Wien erfüllen.
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- gesammelt als eine PDF-Datei
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau C1 oder höher (entfällt bei einem Reifezeugnis eines deutschsprachigen Landes) gesammelt als eine PDF-Datei
- Nachweise allfälliger Zusatz- und Zulassungsprüfungen jeweils zusammengefasst zu einer PDF-Datei
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnis inklusive Übersetzung).
Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen und registrieren
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Wenn Sie noch kein Reifezeugnis haben, machen Sie die entsprechenden Angaben. Sie können sich dennoch für die Zulassungsprüfung registrieren und das Reifezeugnis später hochladen.
- Wählen Sie gegebenenfalls "Ja, meine Deutschkenntnisse sind ausreichend. Ich möchte am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das kommende Studienjahr teilnehmen."
- Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung" und überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung.
- Klicken Sie dann auf "Bezahlen und Antrag stellen" und zahlen Sie den Kostenbeitrag von 50 Euro per Kreditkarte oder eps Online-Überweisung (nur mit österreichischem Konto möglich).
Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space:
a) Sie haben bereits ein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist "gestellt".
b) Sie haben noch kein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist "verbessern". Der Status Ihres Reifezeugnisses ist "mangelhaft!". In diesem Status können Sie Ihr Reifezeugnis nachträglich hochladen.
Sie sind nun für die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung registriert.
Schritt 3: Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung
Alle Termine und Informationen zu dieser Prüfung erhalten Sie im StudienServiceCenter (SSC) Sportwissenschaft.
Schritt 4: Zulassung zum Studium
Nach Bekanntgabe der Ergebnisse ist die Zulassung zum Studium möglich, wenn Sie bei der Zulassungsprüfung erfolgreich waren und die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Wien erfüllen.
So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:
- Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. - Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Schritt 5: Bestellen der u:card und Semesterplanung
Sobald der Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.
Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.
FAQ
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Wie läuft die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung ab und wann findet sie statt?
Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt. Alle Informationen rund um die Zulassungsprüfung finden Sie auf der Seite des SSC Sportwissenschaften. Sobald feststeht, wann genau die Prüfungen stattfinden, können die Zeiten auf der Terminseite gefunden werden.
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Wie lange ist die Zulassungsprüfung gültig?
Die Zulassungsprüfung ist nach erfolgreichem Bestehen für vier Semester gültig.
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Ich habe ein Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land bzw. der Schweiz, aber die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes. Wie soll ich vorgehen?
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und nennen Sie uns die Länder. Wir schicken Ihnen danach die Informationen zu Ihren Schritten im Zulassungsverfahren per E-Mail.
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Ich habe eines meiner Dokumente verloren. Reicht eine Kopie?
Nein, da Ihre Unterlagen bei der Antragstellung nur digital hochgeladen werden, müssen Ihre Dokumente von der Studienzulassung bei der persönlichen Zulassung auf Echtheit überprüft werden.
Wenn Sie das Original eines für die Zulassung relevanten Dokumentes verloren haben, benötigen Sie zu diesem Zweck ein Duplikat oder eine notariell beglaubigte Kopie. Eine herkömmliche Kopie ist nicht ausreichend.
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Gibt es einen Numerus clausus/Mindestnotenschnitt?
In Österreich gibt es keinen Numerus clausus. Ihr Notendurchschnitt ist für die Zulassung nicht relevant. Beachten Sie aber, dass es bei diesem Studium eine Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung gibt.
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Was kann ich tun, wenn ich die Zugangsdaten zu meinem u:account verloren habe?
Wenn Sie die Login-Daten für Ihren u:account vergessen oder verloren haben, wenden Sie sich an den Helpdesk des ZID.
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Ich habe ein International Baccalaureate (IB). Was muss ich beachten?
Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist nur möglich, wenn Sie durch das IB Diploma folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 24 Punkte (mit einem IB Certificate ist die Zulassung nicht möglich)
- mindestens sechs Prüfungsfächer, darunter
- eine Fremdsprache (kann auch Deutsch sein)
- Mathematik
- mindestens drei der Prüfungsfächer müssen als "Higher Level" absolviert worden sein.
Beim Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space geben Sie als Ausstellungsland des Reifezeugnisses die Schweiz an, selbst wenn Sie die Schule nicht in der Schweiz beendet haben. Das Hochladen der IB-Dokumente als PDF-Datei in u:space ist ausreichend. Schicken Sie keine IB-Dokumente per Post an die Studienzulassung! Sie müssen diese erst bei der Online-Erstzulassung vorweisen.
Das Unterrichtsfach Deutsch im IB Diploma kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.
Wenn Sie ein GIB (gemischtsprachiges IB) haben, wählen Sie Deutschland als Ausstellungsland. Die Voraussetzungen sind dieselben wie oben, das GIB kann als Deutschnachweis auf Niveau C1 anerkannt werden.
Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen
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Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?
Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.
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Ich habe von einer anderen Hochschule an die Universität Wien gewechselt. Wie funktioniert die Anerkennung meiner bisherigen Prüfungen?
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen sind die Studienprogrammleitungen (SPL) zuständig. Sobald Sie an der Universität Wien zugelassen sind, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in dem für Ihr Studium zuständigen StudienServiceCenter (SSC) bzw. der zuständigen StudienServiceStelle (SSS) stellen.
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Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?
Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch.
Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.
Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.