Abschluss des Vorstudienlehrgangs und Wechsel in das ordentliche Masterstudium
Sie haben die Ergänzungsprüfung Deutsch mit dem vorgeschriebenen Sprachniveau bestanden? Der nächste Schritt ist der Wechsel in das ordentliche Studium.
Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren
Sie können zum ordentlichen Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren zugelassen werden, wenn Sie Folgendes erfüllen:
- Sie haben einen Zulassungsbescheid für das gewünschte Studium und
- Sie haben die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU bestanden.
Beide Punkte treffen auf Sie zu? Dann gehen Sie so vor:
- Informieren Sie sich über die nächsten Zulassungsfristen.
- Fassen Sie Ihr Ergänzungsprüfungszeugnis und Zulassungsbescheid des Studiums, für das Sie zugelassen werden möchten, zu einer PDF-Datei zusammen.
- Senden Sie die PDF-Datei mit dem Ergänzungsprüfungszeugnis und dem Zulassungsbescheid, innerhalb der Zulassungsfrist des Semesters in dem Sie zugelassen werden möchten, über den Servicedesk an die Studienzulassung. Wenn Sie mehrere Zulassungsbescheide haben, senden Sie bitte nur den Bescheid des Studiums zu dem Sie zugelassen werden möchten.
Wir überprüfen Ihre Angaben. Danach lassen wir Sie vorläufig zum ordentlichen Studium zu und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Zulassungsfrist
- Sommersemester 2025: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Wintersemester 2025/26: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Sommersemester 2026: 7. Jänner bis 31. März 2026
Masterstudium (mit Aufnahmeverfahren) Psychologie
Wenn Sie zum Masterstudium Psychologie zugelassen werden möchten, müssen Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen. Das Aufnahmeverfahren findet einmal pro Jahr statt.
Sie können sich für den Aufnahmetest anmelden, nachdem Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch erfolgreich abgelegt haben. Gehen Sie dazu so vor:
- Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist erneut Antrag auf Zulassung.
- Informieren Sie sich über die Frist zur Bekanntgabe der Teilnahme am Aufnahmetest. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, müssen Sie den Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 erbringen.
- Fassen Sie Ihr Ergänzungsprüfungszeugnis und Ihren Zulassungsbescheid zu einer PDF-Datei zusammen.
- Senden Sie die PDF-Datei mit Ihrem Ergänzungsprüfungszeugnis und dem Zulassungsbescheid vor Ende der Frist zur Bekanntgabe der Teilnahme an den Servicedesk. So bestätigen Sie, dass Sie am Aufnahmetest teilnehmen möchten.
Sie haben den Aufnahmetest des Masterstudiums Psychologie erfolgreich absolviert und einen Studienplatz erhalten? Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, müssen Sie die Annahme Ihres Studienplatzes bestätigen. Schreiben Sie dazu eine Nachricht über den Servicedesk und geben Sie Ihren Zulassungswunsch bekannt.
Wir überprüfen Ihre Angaben. Danach lassen wir Sie vorläufig zum ordentlichen Studium zu und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Fristen
Studienjahr 2025/26
- Antragsfrist:
3 März bis 7. April 2025 - Frist zur Bekanntgabe der Teilnahme: bis 4. Juli 2025
- Zulassungsfrist Wintersemester 2025/26: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2025
- Zulassungsfrist Sommersemester 2026: 7. Jänner bis 31. März 2026
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Ich mache die Ergänzungsprüfung im VWU erst nach Semesterbeginn (1. März/1. Oktober), kann ich schon Lehrveranstaltungen des Studiums besuchen?
Nein. Sie können sich erst für Lehrveranstaltungen anmelden, wenn Sie zum ordentlichen Studium zugelassen wurden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ergänzungsprüfung noch vor Semesterbeginn abzulegen.
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Ich war im Aufnahmeverfahren nicht erfolgreich. Kann ich mit einem anderen Studium beginnen?
Das ist nur möglich, wenn Sie in der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt und einen Zulassungsbescheid für das andere Studium erhalten haben.
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren
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Ich habe vergessen, mich für das Aufnahme-/Eignungsverfahren zu registrieren. Was kann ich machen? Kann ich trotzdem mit dem Studium beginnen?
Nein. Nehmen Sie im nächsten Jahr am Aufnahmeverfahren teil.