Abschluss des Vorstudienlehrgangs und Wechsel ins ordentliche Bachelor-/Diplomstudium

Sie haben alle vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen im VWU bestanden? Der nächste Schritt ist der Wechsel in das ordentliche Bachelor-/Diplomstudium. 

Der Ablauf des Wechsels ist von zwei Fragen abhängig. Wird in Ihrem Studium ein Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt? Und, wenn ja, haben Sie bereits erfolgreich daran teilgenommen?

Bachelor-/Diplomstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren

Sie können zum ordentlichen Bachelor-/Diplomstudium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren zugelassen werden, wenn Sie Folgendes erfüllen:

  • Sie haben einen Zulassungsbescheid für das gewünschte Studium und
  • Sie haben alle vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen im VWU bestanden.

Beide Punkte treffen auf Sie zu? Dann gehen Sie so vor:

  1. Informieren Sie sich über die nächsten Zulassungsfristen.
  2. Fassen Sie alle Ergänzungsprüfungszeugnisse und den Zulassungsbescheid des Studiums, für das Sie zugelassen werden möchten, zu einer PDF-Datei zusammen.
  3. Senden Sie die PDF-Datei innerhalb der Zulassungsfrist des Semesters, für das Sie zugelassen werden möchten, über den Servicedesk an die Studienzulassung. 

Wir überprüfen Ihre Angaben. Danach lassen wir Sie vorläufig zum ordentlichen Studium zu und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern. 

 Zulassungsfrist

  • Sommersemester 2025: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Wintersemester 2025/26: wird noch bekannt gegeben

 Information für Personen mit Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land und der Schweiz

Wenn Ihr Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz stammt, müssen Sie nur die Ergänzungsprüfung Deutsch ablegen. Um in das ordentliche Studium zu wechseln, schicken Sie das Zeugnis Ihrer Ergänzungsprüfung Deutsch innerhalb der Zulassungsfrist über den Servicedesk an die Studienzulassung. Wenn Sie mehrere Studien beantragt haben, schreiben Sie in Ihrer Nachricht für welche/s Studium/Studien Sie zugelassen werden möchten.

Möchten Sie zu einem anderen Bachelor-/Diplomstudium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren als ursprünglich beantragt zugelassen werden? Dann müssen Sie innerhalb der Antragsfrist erneut einen Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space stellen. Verwenden Sie dafür Ihren bestehenden u:account.

Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren

Wenn Sie ein Bachelor-/Diplomstudium mit Aufnahme-/Eignungsverfahren studieren möchten, müssen Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren für Ihr Studium teilnehmen. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren unbegrenzt gültig.

 Fristen

Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:

  • 4. März bis 5. Juni 2024

Wintersemester 2024/25:

  • Zulassungsfrist: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Antrags- und Zulassungsfrist für das Studienjahr 2025/26: 

  • wird noch bekannt gegeben

Einteilung des Studienjahres

/

  • Ich habe bereits erfolgreich am Aufnahme-/Eignungsverfahren für dieses Studienjahr teilgenommen

    Sie können zum ordentlichen Bachelor-/Diplomstudium mit Aufnahme-/Eignungsverfahren zugelassen werden, wenn Sie Folgendes erfüllen:

    • Sie haben einen Zulassungsbescheid für das Studium (nicht erforderlich bei EU/EWR-Reifezeugnis) und
    • Sie haben alle vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen im VWU bestanden und
    • Sie haben erfolgreich am Aufnahmeverfahren für das betreffende Studienjahr oder am Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt teilgenommen. 

    Alle drei Punkte treffen auf Sie zu? Dann gehen Sie so vor:  

    1. Informieren Sie sich über die nächsten Zulassungsfristen.
    2. Fassen Sie alle Ergänzungsprüfungszeugnisse und Ihren Zulassungsbescheid zu einer PDF-Datei zusammen.
    3. Senden Sie, innerhalb der Zulassungsfrist des Semesters in dem Sie zugelassen werden möchten, die PDF-Datei mit allen Dokumenten über den Servicedesk an die Studienzulassung. Geben Sie in Ihrer Nachricht bekannt, zu welchem Studium Sie zugelassen werden möchten. 

    Wir überprüfen Ihre Angaben. Danach lassen wir Sie vorläufig zum ordentlichen Studium zu und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.

  • Ich habe noch nicht erfolgreich am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilgenommen

    Um am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilzunehmen müssen Sie sich innerhalb der Antragsfrist dafür registrieren. Nachdem Sie das Aufnahme-/Eignungsverfahren und alle vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen erfolgreich absolviert haben, können Sie innerhalb der Zulassungsfrist des folgenden Winter- oder Sommersemesters zum ordentlichen Studium zugelassen werden

    So registrieren Sie sich für das Aufnahme-/Eignungsverfahren:

    1. Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) durch.
      Das OSA ist die erste Stufe im Aufnahme-/Eignungsverfahren. Nach Abschluss des OSA erhalten Sie Ihren OSA-Code. Diesen brauchen Sie um sich für das Aufnahme-/Eignungsverfahren zu registrieren. Die Bachelorstudien Psychologie und Sportwissenschaften haben kein OSA.
    2. Loggen Sie sich in u:space ein.
      Sie müssen keinen neuen u:account anlegen. Loggen Sie sich mit Ihren bestehenden Daten ein. Wenn Sie diese vergessen haben, wenden Sie sich an den Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes
    3. Wählen Sie das gewünschte Studium.
      Wählen Sie das Studium, für das Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen möchten, unter Studium > Zulassung beantragen aus, wie Sie es bereits bei Ihrem Antrag auf Zulassung gemacht haben.
      Information zur Wahl der Sprachen für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation
    4. Ergänzen Sie Ihre Dokumente.
      Dokumente die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt") müssen nicht erneut hochgeladen werden. 
      • Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land:
        Laden Sie Ihren Zulassungsbescheid für das gewählte Studium als Dokumenttyp "Sprachnachweis Deutsch A2" hoch. 
      • Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz: 
        Laden Sie Ihr aktuelles Studienblatt als Dokumenttyp "Sprachnachweis Deutsch A2" hoch. 
    5. Bestätigen Sie Ihre Deutschkenntnisse.
      Wählen Sie "Ja, meine Deutschkenntnisse sind ausreichend. Ich möchte am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das kommende Studienjahr teilnehmen." 
      Information zu Deutschkenntnissen für die Teilnahme an Aufnahme-/Eignungsverfahren
    6. Geben Sie den OSA-Code ein. 
      Für die Bachelorstudien Psychologie und Sportwissenschaft benötigen Sie keinen OSA-Code.
    7. Zahlen Sie den Kostenbeitrag.
      Wenn Sie alle Dokumente ergänzt haben, wählen Sie "Weiter zur Antragsstellung". Überprüfen Sie Ihre Angaben und fahren Sie mit "Bezahlen und Antrag stellen" fort. Zahlen Sie den Kostenbeitrag von 50 Euro per Kreditkarte oder eps-Überweisung (nur mit österreichischem Konto möglich).

    Sie sind nun für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert. Der Status Ihres Antrags in u:space muss "gestellt" lauten. Ihre Registrierungsbestätigung finden Sie in u:space (Persönliches > Meine Dokumente). Einige Tage nach Ende der Antragsfrist werden Sie per E-Mail darüber informiert, ob der schriftliche Test stattfindet. Überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Wo finden Sie die Testliteratur?

Die Testliteratur finden Sie auf der Seite mit den Details zum schriftlichen Test.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

/

  • Wie lange nach Abschluss des VWU kann ich zum ordentlichen Studium zugelassen werden?

    Die Zulassung zum Studium ist immer innerhalb der Zulassungsfrist eines Semesters möglich – außer bei Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren. An diesen müssen Sie vor der Zulassung teilnehmen. Die Aufnahme-/Eignungsverfahren finden nur einmal, im Sommer vor Beginn eines Studienjahres statt.

    Die Ergänzungsprüfungen sind unbeschränkt gültig. Sie können auch in einem späteren Semester zum ordentlichen Studium zugelassen werden, sofern das Studium noch unter denselben Voraussetzungen an der Universität Wien angeboten wird.

  • Ich mache die Ergänzungsprüfung erst nach Semesterbeginn (1. März/1. Oktober), kann ich schon Lehrveranstaltungen des Studiums besuchen?

    Nein. Sie können sich erst für Lehrveranstaltungen anmelden, wenn Sie zum ordentlichen Studium zugelassen wurden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ergänzungsprüfungen noch vor Semesterbeginn abzulegen.