Höhe des Studien-/ÖH-Beitrags

An der Universität Wien gibt es den Studienbeitrag und den ÖH-Beitrag. Die Höhe des Studienbeitrags ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Studiendauer und davon, ob Sie ordentlich oder außerordentlich studieren. Die Höhe des ÖH-Beitrags wird direkt von der Österreichischen Hochschüler*innenschaft festgelegt. Alle Studierenden in Österreich zahlen jedes Semester den ÖH-Beitrag, damit ihr Studium zur Fortsetzung gemeldet wird. 

Staatsangehörigkeit EU/EWR/CH

Um Ihr Studium fortzusetzen, zahlen Sie jedes Semester innerhalb der Zahlungsfrist den Studien- und ÖH-Beitrag ein. Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz sind jedoch eine bestimmte Zeit vom Studienbeitrag befreit. Das bedeutet: Während der vorgesehenen Studiendauer plus zwei Toleranzsemestern müssen Sie nur den ÖH-Beitrag bezahlen.

Ihr Beitrag wird automatisch berechnet. Die Höhe des Beitrags sehen Sie in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. Unter Studium > Studienübersicht können Sie überprüfen, wie viele beitragsfreie Semester Sie noch haben. 

Höhe EU/EWR/CH

  • ÖH-Beitrag: 24,70 Euro
  • Studienbeitrag: 363,36 Euro
  • Gesamt: 388,06 Euro pro Semester

Beispiele vorgesehene Studiendauer

  • Bachelorstudium:
    Vorgesehene Studiendauer 6 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 9. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
  • Bachelorstudium Lehramt:
    Vorgesehene Studiendauer 8 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 11. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
  • Diplomstudium:
    In der vorgesehenen Studiendauer eines Studienabschnitts + 2 Toleranzsemester zahlen Sie nur den ÖH-Beitrag. Danach wird Ihnen auch der Studienbeitrag vorgeschrieben. Sobald Sie einen Studienabschnitt bei Ihrem StudienServiceCenter einreichen, erhalten Sie Ihr Diplomprüfungszeugnis. Die Semesterzählung beginnt wieder bei Eins. Das heißt, Sie sind wieder vom Studienbeitrag befreit. Vorgesehene Studiendauer (und pro Studienabschnitt + 2 Toleranzsemester): 
    • Rechtswissenschaften: 8 Semester (2+2/3+2/3+2 Semester)
    • Katholische Fachtheologie: 10 Semester (6+2/4+2 Semester)
  • Masterstudium:
    Vorgesehene Studiendauer 4 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 7. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
  • Dokorats-/PhD-Studium:
    Vorgesehene Studiendauer 6 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 9. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.

Staatsangehörigkeit Nicht-EU/EWR

Um Ihr Studium fortzusetzen, zahlen Sie jedes Semester innerhalb der Zahlungsfrist den Studien- und ÖH-Beitrag ein. Ihr Beitrag wird automatisch berechnet. Die Höhe des Beitrags sehen Sie auch in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. 

Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Ländern zahlen den Studienbeitrag ab dem ersten Semester. Die Studiendauer ist für die Höhe des Beitrags nicht relevant. Es gibt allerdings Ausnahmen. Dadurch kann es sein, dass Sie denselben Studienbeitrag wie EU-/EWR-Bürger*innen oder nur den ÖH-Beitrag zahlen müssen.

Höhe Nicht-EU/EWR

  • ÖH-Beitrag: 24,70 Euro
  • Studienbeitrag: 726,72 Euro
  • Gesamt: 751,42 Euro pro Semester

Ausnahmen vom Studienbeitrag für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige

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  • Ausnahme 1: Studierende aus bestimmten Entwicklungsländern

    Studierenden mit Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder wird der Studienbeitrag während des gesamten ordentlichen Studiums erlassen. Sie zahlen nur den ÖH-Beitrag.

    • Afghanistan
    • Angola
    • Äthiopien
    • Bangladesch
    • Benin
    • Bhutan
    • Burkina Faso
    • Burundi
    • Dschibuti 
    • Eritrea
    • Gambia
    • Guinea
    • Guinea-Bissau
    • Haiti
    • Jemen
    • Kambodscha
    • Kiribati
    • Komoren
    • Kongo - Demokratische Republik
    • Laos - Demokratische Volksrepublik
    • Lesotho
    • Liberia
    • Madagaskar
    • Malawi
    • Mali
    • Mauretanien
    • Mosambik
    • Myanmar
    • Nepal
    • Niger
    • Ruanda
    • Salomonen
    • Sambia
    • São Tomé und Principe
    • Senegal
    • Sierra Leone
    • Somalia
    • Sudan
    • Südsudan
    • Tansania - Vereinigte Republik
    • Timor-Leste
    • Togo
    • Tschad
    • Tuvalu
    • Uganda
    • Zentralafrikanische Republik
  • Ausnahme 2: Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen

    Stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung, wenn Sie ein ordentliches Studium studieren und entweder

    Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, gelten für Sie dieselben Regeln, wie für Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz.

    Beachten Sie die Fristen für einen Antrag auf Gleichstellung!

  • Ausnahme 3: Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland mit Zulassung zum Studium vor Sommersemester 2021

    Studierende mit dieser Staatsangehörigkeit zahlen denselben Studienbeitrag wie Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz, wenn sie

    • vor dem 31. Dezember 2020 zum ordentlichen Studium zugelassen wurden und
    • die Zulassung nicht unterbrechen.

    Wird das Studium für ein oder mehrere Semester unterbrochen, gilt ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme die normale Beitragsregelung für Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes.

  • Ausnahme 4: Ukrainische Staatsangehörige

    Die Universität Wien erlässt ordentlichen und außerordentlichen Studierenden mit Staatsangehörigkeit der Ukraine im Wintersemester 2024/25 automatisch den Studienbeitrag. Sie zahlen nur den ÖH-Beitrag.


Außerordentliches Studium

Um Ihr Studium fortzusetzen, zahlen Sie jedes Semester innerhalb der Zahlungsfrist den Studien- und ÖH-Beitrag ein. Die Höhe des Studienbeitrags hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wie viel Sie zahlen müssen, sehen Sie auch in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. 

Beachten Sie: Ein außerordentliches Studium führt nicht zu einem Studienabschluss mit akademischem Grad. 

Sie befinden sich mit einem Aufenthaltstitel in Österreich? Klären Sie bitte direkt mit der MA 35 ab, ob Prüfungsleistungen aus dem außerordentlichen Studium für diesen anerkannt werden. Ergänzungsprüfungen aus dem VWU werden anerkannt.

Höhe außerordentlich

  • ÖH-Beitrag: 24,70 Euro
  • Studienbeitrag: 363,36 Euro
  • Gesamt: 388,06 Euro pro Semester

 Gründe für die Zulassung zum außerordentlichen Studium

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  • Besuch des VWU

    Müssen Sie Ergänzungsprüfungen im VWU ablegen? Solange Sie einen Kurs im VWU besuchen, ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. An der Universität Wien zahlen Sie während Ihrer Zeit im VWU nur den ÖH-Beitrag.

  • Weitere Gründe für außerordentliche Studien
    • Nachmatura
      Sie haben Ihre Matura noch nicht bestanden, wollen sich aber bereits zu Lehrveranstaltungen anmelden? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag.
    • Bildungskarenz
      Sie wollen im Rahmen einer Bildungskarenz einzelne Lehrveranstaltungen besuchen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag.
    • Besuch von Lehrveranstaltungen aus Interesse
      Sie wollen einzelne Lehrveranstaltungen aus reinem Interesse besuchen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag.
    • Studieren ohne Matura (Studienberechtigungsprüfung – SBP)
      Sie müssen im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung Prüfungen an der Universität Wien ablegen oder wollen Lehrveranstaltungen besuchen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag.
    • Fachliche Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelor nachholen
      Sie müssen für eine Zulassung zum Masterstudium noch Prüfungen aus dem Bachelorstudium nachholen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag.
    • Qualitative Zulassungsbedingungen (QZB) nachholen
      Sie müssen für eine Zulassung zum Masterstudium noch Prüfungen nachholen, um die QZB zu erfüllen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag.
    • Nostrifizierung
      Alle Infos zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Nostrifizierung finden Sie auf der Website des Büro Studienpräses. Sie werden zum außerordentlichen Studium zur Herstellung der Gleichwertigkeit zugelassen. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag.

 FAQ

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  • Ich bin EU/EWR-Bürger*in. Warum wird mir der Studienbeitrag vorgeschrieben?

    Überprüfen Sie in u:space > Studium > Studienübersicht zu welchen Studien Sie zugelassen sind. Sobald Sie den Studien-/ÖH-Beitrag an der Universität Wien zahlen, werden alle Studien fortgesetzt, egal ob Sie diese aktiv studieren oder nicht. Der Studienbeitrag wird Ihnen vorgeschrieben, wenn Sie über die vorgesehene Studiendauer und Toleranzsemester kommen. Ist in Ihrer Studienübersicht ein Studium vorhanden, das Sie (derzeit) nicht mehr fortsetzen wollen, können Sie es schließen. Die Höhe des Studienbeitrags wird dann neu berechnet.  

  • Ich bin gleichgestellt. Warum wird mit der Studienbeitrag vorgeschrieben?

    Bei einer Gleichstellung mit EU-/EWR-Staatsangehörigen werden Sie vom Studienbeitrag befreit, solange 

    • Ihr Aufenthaltstitel gültig ist und
    • Sie sich innerhalb der vorgesehenen Studiendauer + Toleranzsemester befinden.

    Alle Informationen zur Gleichstellung mit EU/EWR-Staatsangehörigen

  • Wird mein Erasmus+ Semester für die beitragsfreie Zeit von EU-/EWR-Bürger*innen gezählt?

    Semester, in denen Sie mit einem Mobilitätsprogramm im Ausland sind, werden genauso wie Semester, die Sie an der Universität Wien verbringen, gezählt. Sie erhalten kein zusätzliches Toleranzsemester.

    Da Sie den ÖH-Beitrag im Erasmus+ Semester zahlen, bleiben Sie an der Universität Wien zugelassen. Sie dürfen daher auch Prüfungen von Lehrveranstaltungen, die während des Auslandssemesters stattfanden, an der Universität Wien ablegen (z. B. zu einem späteren Prüfungstermin). 

    Wenn Sie beitragspflichtig sind, können Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Das ist nur in dem Semester möglich, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet, nicht im Nachhinein.

  • Ich habe eine Doppelstaatsangehörigkeit. Welchen Studienbeitrag muss ich zahlen?

    Sie können nur eine Staatsangehörigkeit in u:space angeben. Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz und eine aus einem Nicht-EU/EWR-Land? Geben Sie jene an, die für Sie günstiger ist.

    Hat sich Ihre Staatsangehörigkeit geändert, schreiben Sie uns für eine Änderung Ihrer persönlichen Daten.

  • Ich studiere an zwei öffentlichen Universitäten in Österreich. Wo muss ich den Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen?

    Sie können selbst wählen, wo Sie einzahlen. Der Beitrag wird über das Bundesrechenzentrum an alle Universitäten, an denen Sie zugelassen sind, weitergeleitet. Wenn Sie an einer anderen Universität zahlen: Vergessen Sie nicht, die Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien zu melden.

    Achtung: Wird Ihnen an einer Universität ein höherer Beitrag vorgeschrieben, zahlen Sie bestenfalls direkt dort ein. Wenn Sie an der Universität zahlen, wo Ihnen nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird, müssen Sie den Differenzbetrag extra an der anderen Universität zahlen. 

    Zum Beispiel: 
    Sie zahlen an einer anderen Universität nur den ÖH-Beitrag. An der Universität Wien haben Sie die vorgesehene Studiendauer + Toleranzsemester bereits überschritten. Überprüfen Sie ein paar Tage nach der Zahlung an der anderen Universität in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag, ob der ÖH-Beitrag bereits eingelangt ist. Zahlen Sie dann den vorgeschriebenen Studienbeitrag an der Universität Wien ein. Sie müssen nur den Studienbeitrag bezahlen, der ÖH-Beitrag wird von der anderen Universität weitergeleitet. 

  • Ich studiere gleichzeitig ein ordentliches Studium und besuche im Postgraduate Center einen Universitätslehrgang oder Zertifikatskurs. Wie viel muss ich bezahlen?

    Wird Ihnen nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben, zahlen Sie diesen im Rahmen des Kursbeitrags für das Postgraduate Center. Sie müssen nichts weiter machen.

    Wird Ihnen auch der Studienbeitrag vorgeschrieben, müssen Sie diesen innerhalb der Zahlungsfrist einzahlen. Alle Infos dazu finden Sie in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.