Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrags (= Meldung der Fortsetzung)

Zahlen Sie jedes Semester den vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag ein. Dadurch melden Sie Ihr Studium zur Fortsetzung. Wenn Sie bereits an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie Ihr Studium selbst zur Fortsetzung melden.

Allgemeine Infos zur Einzahlung

  • Sie können den Studien-/ÖH-Beitrag nur innerhalb der Zahlungsfrist einzahlen.
  • Wie viel Sie einzahlen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Studiendauer und Studienart ab.
  • Zahlen Sie den genauen Beitrag ein (nicht zu viel und nicht zu wenig). Den vorgeschriebenen Beitrag finden Sie in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.
  • Warten Sie, bis der Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist. Dann können Sie Ihre Studienunterlagen in u:space herunterladen und Ihren Studierendenausweis, die u:card, validieren.
  • Wenn Sie an einer anderen österreichischen Universität oder Fachhochschule einzahlen, müssen Sie Ihr Studium an der Universität Wien jedes Semester selbst in u:space zur Fortsetzung melden.

 Zahlungsfrist

  • Wintersemester 2024/25:  
    11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Sommersemester 2025: 
    7. Jänner bis 31. März 2025

Ich zahle den Studien-/ÖH-Beitrag an der Universität Wien ein

Wenn Sie an der Universität Wien (und keiner weiteren österreichischen Bildungseinrichtung) studieren, zahlen Sie jedes Semester den Studien-/ÖH-Beitrag hier ein. Sie müssen keine weiteren Schritte erledigen. Sobald der vorgeschriebene Beitrag eingelangt ist, wird Ihr Studium zur Fortsetzung gemeldet. Danach können Sie Ihre Studienunterlagen in u:space herunterladen und Ihre u:card validieren (bzw. im ersten Semester bestellen und dann validieren).

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  • Welche Einzahlungsmöglichkeiten gibt es an der Universität Wien?

    Sie haben vier Möglichkeiten, wie Sie Ihren Studien-/ÖH-Beitrag an der Universität Wien bezahlen können:

    1. eps-Überweisung über u:space
      Zahlen Sie den Beitrag direkt per eps-Überweisung in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. Ihr Vorteil: Sie müssen die Zahlungsdaten nicht manuell eingeben. Der Beitrag wird noch am selben Tag verbucht. Die eps-Überweisung ist nur mit einem österreichischen Bankkonto möglich.
    2. Kreditkarte (nur Visa oder Mastercard) über u:space
      Zahlen Sie den Beitrag mit Kreditkarte in u:space > Finanzielles > Studien/ÖH-Beitrag. Ihr Vorteil: Sie müssen die Zahlungsdaten nicht manuell eingeben. Der Beitrag wird noch am selben Tag verbucht.
    3. Online-Banking
      Verwenden Sie das Online-Banking Ihrer Bank. In der Infobox in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag finden Sie alle Daten, die Sie dafür benötigen. Das sind IBAN und BIC der Universität Wien und Ihre individuelle Zahlungsreferenz. Es kann bis zu sieben Tage dauern, bis der Beitrag an der Universität Wien einlangt. Achtung: Ihre Zahlungsreferenz ändert sich jedes Semester! Nutzen Sie immer nur die aktuellen Daten.
    4. Zahlschein
      Zahlen Sie den Beitrag mit einem Zahlschein. Diesen erhalten Sie in Ihrer Bank. In u:space > Persönliches > Meine Dokumente > Zahlungsaufforderung-/bestätigung finden Sie alle Daten, die Sie zum Ausfüllen benötigen. Folgen Sie der Anleitung in der Vorlage, wenn Sie den Zahlschein ausfüllen. Es kann bis zu sieben Tage dauern, bis der Beitrag an der Universität Wien einlangt. Achtung: Ihre Zahlungsreferenz ändert sich jedes Semester! Nutzen Sie immer nur die aktuellen Daten.
  • Was muss ich bei der Einzahlung an der Universität Wien beachten?
    • Zahlen Sie den vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag innerhalb der Zahlungsfrist ein. Machen Sie keine Teilzahlungen. Achten Sie darauf, dass Sie weder zu wenig noch zu viel überweisen. Wenn Sie zu wenig einzahlen, wird Ihr Studium automatisch nach Ende der Zahlungsfrist geschlossen.
    • Verwenden Sie bei der Zahlung Ihre aktuelle, individuelle Zahlungsreferenz. Wir können Ihren Beitrag sonst nicht richtig zuordnen. Ihre Zahlungsreferenz hat 12 Stellen und besteht aus Zahlen und Buchstaben. Sie finden alle Daten, die Sie für die Zahlung brauchen, in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. Ihr Name, Ihre Matrikelnummer und das Semester sind nicht relevant. Wenn Sie per eps-Überweisung oder mit Kreditkarte über u:space bezahlen, sind alle erforderlichen Daten bereits vorausgefüllt. Ändern Sie diese nicht.
    • Speichern Sie Ihre Zahlungsreferenz nicht. Die Daten ändern sich jedes Semester.
    • Sie können nur innerhalb der Zahlungsfrist des jeweiligen Semesters bezahlen. So melden Sie Ihr Studium rechtzeitig zur Fortsetzung. Wir empfehlen: Zahlen Sie Ihren Studien-/ÖH-Beitrag möglichst zu Beginn der Frist. Dadurch haben Sie die Möglichkeit rechtzeitig zu handeln, wenn es zu einer Fehlzahlung kommt.
    • Wenn der vorgeschriebene Beitrag nicht rechtzeitig an der Universität Wien einlangt, wird Ihr Studium geschlossen.

Ich zahle den Studien-/ÖH-Beitrag an einer anderen Universität ein

Wenn Sie an mehreren Universitäten in Österreich studieren, können Sie selbst entscheiden, wo Sie Ihren Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen. Sie haben an einer anderen Universität gezahlt? Dann müssen Sie Ihr Studium an der Universität Wien jedes Semester selbst zur Fortsetzung melden. Andernfalls wird Ihr Studium automatisch nach Ende der Zahlungsfrist geschlossen.

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  • Wie melde ich mein Studium zu Fortsetzung, wenn ich an einer anderen Universität einzahle?
    1. Bezahlen Sie den vorgeschriebenen Beitrag an der anderen Universität und warten Sie ein paar Tage.
    2. Loggen Sie sich innerhalb der Zahlungsfrist der Universität Wien in u:space ein.
    3. Überprüfen Sie unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag, ob der Beitrag bereits als "eingelangt" aufscheint. Gegebenenfalls ist ein Differenzbetrag zu bezahlen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie an einer Fachhochschule eingezahlt haben, Ihnen aber an der Universität Wien der Studienbeitrag vorgeschrieben wird. 
    4. Suchen Sie anschließend unter Studium > Studienübersicht das Studium, das Sie weiterhin studieren möchten. Bestätigen Sie, dass Sie das Studium fortsetzen möchten. Wählen Sie dazu den Button "Studium fortsetzen" aus. Bei mehreren Studien müssen Sie diesen Schritt für jedes Studium einzeln wiederholen.
    5. Aktualisieren Sie die Seite in u:space. In der Studienübersicht sehen Sie, dass das Studium zur Fortsetzung gemeldet wurde. Danach können Sie Ihre Studienunterlagen unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.

    Manche Privatuniversitäten leiten die Zahlungsinformation nicht an die Universität Wien weiter. In diesem Fall müssen Sie noch einmal bei uns einzahlen. Wenden Sie sich danach an die Österreichische Hochschüler*innenschaft. Dort können sie den doppelt bezahlten ÖH-Beitrag rückerstatten lassen.

    Österreichische Fachhochschulen leiten nur die Information zur Zahlung des ÖH-Beitrags weiter. Der Studienbeitrag wird nicht an die Universität Wien weitergeleitet. 

Ich besuche den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten

Solange Sie den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen, müssen Sie zuerst den Kursbeitrag im VWU zahlen. Erst danach können Sie den ÖH-Beitrag an der Universität Wien einzahlen. 

 FAQ

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  • Woher weiß ich, wie viel ich zahlen muss?

    Sie sehen in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag, wie viel Sie im aktuellen Semester zahlen müssen. Die Höhe des Studienbeitrags hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studien.

  • Wo kann ich überprüfen, ob ich erfolgreich eingezahlt habe bzw. das Studium zur Fortsetzung gemeldet wurde?

    So überprüfen Sie, dass die Zahlung erfolgreich war und Ihr Studium an der Universität Wien zur Fortsetzung gemeldet wurde:

    1. Sie finden Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente. Wählen Sie das aktuelle Semester unter "Semesterspezifische Dokumente" aus.
    2. Der Status des Beitrags in u:space > Finanzielles ist "eingelangt".
    3. Wählen Sie Ihr Studium in u:space > Studium > Studienübersicht aus. Dort sehen Sie folgenden Text mit grünem Häkchen: "Fortsetzung gemeldet. Fortsetzung Ihres Studiums für das Sommer-/Wintersemester 20xx ist gemeldet (gültig bis: xx.xx.xxxx)."
  • Ich schließe mein Studium vor 31. Oktober/31. März ab (Datum der letzten Prüfung). Muss ich noch einzahlen?

    Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester bis 31. Oktober abschließen und Sie zu keinem anderen Studium zugelassen sind, müssen Sie nicht mehr für das Wintersemester einzahlen. Das gilt auch, wenn Sie die letzte Prüfung bereits abgelegt haben, aber die Note erst nach 31. Oktober eingetragen wird. Wichtig ist, dass das Datum der letzten Prüfungsleistung allerspätestens der 31. Oktober ist. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester bis 31. März abschließen.

    Haben Sie bereits den Studienbeitrag gezahlt, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen. 

  • Mein Beitrag scheint auch sieben Tage nach der Einzahlung nicht als eingelangt auf, was soll ich tun?

    Scheint Ihr Beitrag auch nach sieben Tagen nicht als eingelangt auf, ist es zu einer Fehleinzahlung gekommen. Überprüfen Sie Ihre Einzahlungsdaten (Zahlungsreferenz laut u:space, Höhe des bezahlten Beitrags, ...).

    Bei einer Fehleinzahlung kann die Bank den eingezahlten Beitrag nicht Ihrem Beitragskonto an der Universität Wien zuordnen. Dadurch kann Ihr Studium nicht zur Fortsetzung gemeldet werden.

    1. Ihre individuelle 12-stellige Zahlungsreferenz ist nicht korrekt, fehlt oder wurde falsch eingetragen (z.B. in das Feld "Verwendungszweck" statt "Zahlungsreferenz").
      In diesem Fall kann die Bank den Beitrag nicht zuordnen. Sie bucht diesen an das Auftraggeber*innenkonto zurück. Durch diese Rücküberweisung können Spesen anfallen, die von Ihrem Konto abgezogen werden!
      → Lösung: Zahlen Sie den Beitrag erneut ein. Achten Sie darauf, dass Sie die korrekten Daten im korrekten Feld eingeben. 
    2. Sie haben einen zu hohen/niedrigen Beitrag bezahlt.
      Wenn Sie einen zu hohen Beitrag bezahlt haben (doppelte Einzahlung, falsche Vorschreibung), können wir Ihnen die Differenz zum fälligen Beitrag rückerstatten.
      → Lösung: Stellen Sie einen Antrag auf Rückerstattung.
      Wenn Sie einen zu geringen Beitrag eingezahlt haben, können Sie bis zum Ende der Frist den Differenzbetrag einzahlen. Achten Sie auf die richtigen Zahlungsdaten. Wird der Beitrag nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingezahlt, wird Ihr Studium geschlossen.
      Lösung: Zahlen Sie den Differenzbetrag vor Ende der Zahlungsfrist ein. 
    3. Sie haben die Zahlungsreferenz (früher Semesterkundendaten) eines falschen Semesters verwendet. 
      In diesem Fall kann die Bank den Beitrag nicht zuordnen. Sie bucht diesen an das Auftraggeber*innenkonto zurück. Durch diese Rücküberweisung können Spesen anfallen, die von Ihrem Konto abgezogen werden!
      → Lösung: Zahlen Sie den Beitrag erneut ein und achten Sie darauf, dass Sie die Zahlungsreferenz des aktuellen Semesters eingeben. 
    4. Sie haben Ihren Zahlschein korrekt ausgefüllt. Trotzdem kam es zu Fehlern.
      Mögliche Fehlerquellen sind: der Selbstbedienungsautomat in der Bank oder der*die Bankangestellte hat die Zahlungsreferenz nicht bzw. nicht korrekt weitergeleitet.
      In diesem Fall kann die Bank Ihren Beitrag nicht zuordnen. Sie bucht diesen an das Auftraggeber*innenkonto zurück. Durch diese Rücküberweisung können Spesen anfallen, die von Ihrem Konto abgezogen werden!
      → Lösung: Zahlen Sie den Beitrag erneut ein (bestenfalls direkt über u:space per eps-Überweisung oder Kreditkarte). Achten Sie andernfalls darauf, dass Sie die korrekten Daten eingeben. 
    5. Sie haben bar eingezahlt. 
      Bei einer Barzahlung in der Bank wird die Zahlungsreferenz oft nicht weitergeleitet. In diesem Fall kann der Beitrag nicht zugeordnet werden und wird an die Einzahlungsstelle zurück gebucht.
      → Lösung: Wenden Sie sich direkt an die Bankfiliale, in der Sie eingezahlt haben.
    6. Sie haben per eps-Überweisung bezahlt und der Betrag wurde zweimal von der Bank abgebucht. 
      Wenden Sie sich bitte an Ihre Bank. Diese muss sich direkt mit der Raiffeisenbank (Bankverbindung der Universität Wien) in Verbindung setzen. Eine Rücküberweisung ist nur durch die Raiffeisenbank möglich. 
      → Lösung: Wenden Sie sich direkt an Ihre Bank.
  • Bei der Überweisung meines Studien-/ÖH-Beitrags kam es zu Fehlern. Was kann ich tun?

    Wenn es zu einer Fehleinzahlung gekommen ist, wird der Beitrag in den meisten Fällen an Sie zurück überwiesen. Sie müssen noch einmal korrekt und fristgerecht einzahlen. Dann können Sie das Studium zur Fortsetzung melden. Mögliche Gründe für Fehleinzahlungen und Lösungen für das Problem finden Sie bei der Frage "Mein Beitrag scheint auch sieben Tage nach der Einzahlung nicht auf..." 

  • Ich habe meinen Studien-/ÖH-Beitrag eingezahlt. Warum kann ich meine Studienunterlagen nicht herunterladen?

    Wenn Sie den Studien-/ÖH-Beitrag per Zahlschein oder Online-Banking überwiesen haben, kann die Verarbeitung bis zu sieben Tage dauern. Sie können auf u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag sehen, wann Ihre Zahlung eingelangt ist. Sobald neben dem Beitrag "eingelangt" steht, ist der Beitrag als bezahlt gemeldet. Erst dann können Sie Ihre aktuellen Studienunterlagen herunterladen. Achten Sie darauf, dass Sie unter "Semesterspezifische Dokumente" das aktuelle Semester ausgewählt haben.

    Wenn Sie den Studien-/ÖH-Beitrag an einer anderen österreichischen Bildungseinrichtung bezahlt haben, müssen Sie Ihr Studium an der Universität Wien innerhalb der Zahlungsfrist selbst zur Fortsetzung melden. Erst danach können Sie Ihre Studienunterlagen herunterladen.

  • Was passiert, wenn ich zu spät oder zu wenig einzahle?

    Wenn Sie bis zum Ende der Zahlungsfrist nicht den vollen Beitrag einzahlen, wird Ihr Studium automatisch geschlossen. 

    Sie haben rechtzeitig (= innerhalb der Zahlungsfrist) gemerkt, dass Sie zu wenig eingezahlt haben? Überweisen Sie den Differenzbetrag so schnell wie möglich mit den richtigen Zahlungsdaten. Die erforderlichen Daten (IBAN und BIC der Universität Wien und Ihre individuelle Zahlungsreferenz) finden Sie in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.

    Sie können oder wollen den Restbetrag nicht einzahlen? Bitte kontaktieren Sie uns über den Servicedesk. Dann können wir den bereits bezahlten Teilbetrag rückerstatten. 

  • Ich bin zu einem Weiterbildungsprogramm am Postgraduate Center und zu einem ordentlichen Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium zugelassen. Was muss ich beachten?

    Wenn Sie sowohl am Postgraduate Center als auch zum ordentlichen Studium zugelassen sind, gibt es zwei Möglichkeiten. 

    1. Ihnen wird nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben 
      Sie zahlen den ÖH-Beitrag im Rahmen des Lehrgangsbeitrags/Programmbeitrags am Postgraduate Center. Eine weitere Zahlung oder Meldung der Fortsetzung Ihres ordentlichen Studiums ist nicht erforderlich. Ihr ordentliches Studium an der Universität Wien wird automatisch, nach Eingang Ihrer Zahlung am Postgraduate Center, fortgesetzt. 
    2. Ihnen wird sowohl der Studien- als auch der ÖH-Beitrag vorgeschrieben (aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder Überschreiten der vorgesehenen Studiendauer + Toleranzsemester)
      Sie zahlen den ÖH-Beitrag im Rahmen des Lehrgangsbeitrags/Programmbeitrags am Postgraduate Center. Zusätzlich dazu müssen Sie den Studienbeitrag (ohne ÖH-Beitrag) für Ihr ordentliches Studium einzahlen. 
  • Ich studiere auch an einer Fachhochschule. Wie viel muss ich zahlen?

    Fachhochschulen leiten die Information, dass der ÖH-Beitrag bei ihnen bezahlt wurde, an die Universität Wien weiter.

    Wenn Sie an einer FH einzahlen:

    • Zahlen Sie den vorgeschriebenen Beitrag.
    • Warten Sie etwa eine Woche ab.
    • Überprüfen Sie innerhalb der Zahlungsfrist in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag, ob Ihr ÖH-Beitrag als "eingelangt" gemeldet wurde.
    • Ist das der Fall, können Sie unter Studium > Studienübersicht Ihr Studium an der Universität Wien zur Fortsetzung melden.

    Nicht vergessen: Wenn Ihnen der Studienbeitrag an der Universität Wien vorgeschrieben wird, müssen Sie den Differenzbetrag zahlen. 

  • Soll ich mit Expresszahlung einzahlen, damit das Geld schneller als "eingelangt" gemeldet wird?

    Nein, das ist nicht notwendig. Der Transfer des Beitrags wird nur sehr geringfügig beschleunigt. Daher hat eine Expresszahlung kaum Auswirkungen. Am schnellsten ist die direkte Zahlung in u:space per eps-Überweisung (nur mit österreichischem Bankkonto möglich) oder Kreditkarte. Hier wird der Beitrag noch am selben Tag als "eingelangt" gemeldet.

  • Kann ich meinen Studien-/ÖH-Beitrag schon im Vorhinein für das nächste Semester zahlen?

    Das ist nicht möglich. Sie können den Studien-/ÖH-Beitrag nur innerhalb der Zahlungsfrist des jeweiligen Semesters bezahlen.