Zulassung zum Masterstudium Sportwissenschaft

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.


Vorstudien für das Masterstudium Sportwissenschaft

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Sportwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt mit Unterrichtsfach Bewegung und Sport (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • Nicht-sportwissenschaftliche Abschlüsse

    Keine Zulassung möglich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Universität Salzburg: Sport- und Bewegungswissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

    Achtung: Ein Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Bewegung und Sport berechtigt nicht zur Zulassung.

  • Paris Lodron Universität Salzburg: Sport- und Bewegungswissenschaft (Bakkalaureat)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

    Achtung: Ein Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Bewegung und Sport berechtigt nicht zur Zulassung.

  • Universität Graz: Sport- und Bewegungswissenschaften (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

    Achtung: Ein Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Bewegung und Sport berechtigt nicht zur Zulassung.

  • Universität Graz: Sport- und Bewegungswissenschaften (Bakkalaureat)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

    Achtung: Ein Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Bewegung und Sport berechtigt nicht zur Zulassung.

  • Universität Innsbruck: Sportwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

    Achtung: Ein Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Bewegung und Sport berechtigt nicht zur Zulassung.

  • Universität Innsbruck: Sportwissenschaft (Bakkalaureat)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

    Achtung: Ein Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Bewegung und Sport berechtigt nicht zur Zulassung.

  • Nicht-sportwissenschaftliche Abschlüsse

    Keine Zulassung möglich.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Sportwissenschaftliche Abschlüsse

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Nicht-sportwissenschaftliche Abschlüsse

    Keine Zulassung möglich.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Sportwissenschaftliche Abschlüsse

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Nicht-sportwissenschaftliche Abschlüsse

    Keine Zulassung möglich.