Zulassung zum Masterstudium Kunstgeschichte

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Masterstudium Kunstgeschichte

Information zu Erweiterungscurricula

Bei den anschließend erwähnten Erweiterungscurricula wurden vor dem Wintersemester 2024/25 Änderungen des Titels und/oder des Inhalts vorgenommen. Die Erweiterungscurricula mit altem Titel werden weiterhin akzeptiert. Für weitere Informationen beachten Sie die jeweiligen Mitteilungsblätter

Qualitative Zulassungsbedingungen

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  • Qualitative Zulassungsbedingungen

    Absolvent*innen von anderen Studien müssen bereits absolvierte fachlich relevante Studien aus den Bereichen Geisteswissenschaften/Philosophie nachweisen und folgende qualitative Zulassungsbedingungen vor der Zulassung zum Studium erfüllen:

    • Terminologische und methodische Kenntnisse im Fach Kunstgeschichte im Ausmaß von 15 ECTS
    • Überblickskenntnisse im Fach Kunstgeschichte im Ausmaß von 15 ECTS

     

    Mit der Absolvierung der Erweiterungscurricula Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden und Kunstgeschichte II: Vertiefung gilt der Nachweis dieser Kenntnisse jedenfalls als erbracht.

    • Vorlage eines Motivationsschreibens in deutscher oder englischer Sprache. Dieses ist unter Berücksichtigung eines vom zuständigen studienrechtlichen Organ erstellten Fragenkatalogs von der Antragstellerin oder dem Antragsteller eigenständig zu verfassen. Es soll dem Nachweis der Fähigkeit dienen, eigene  Forschungsinteressen zu formulieren und den eigenen Erfahrungshintergrund zu den zentralen Fragen des Masterstudiums Kunstgeschichte in argumentativ und sprachlich nachvollziehbarer Weise in Beziehung zu setzen.

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Kunstgeschichte (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen. Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen nicht erforderlich.

  • Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor) in Verbindung mit Motivationsschreiben und Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen in Verbindung mit Motivationsschreiben und Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz in Verbindung mit Motivationsschreiben und Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern in Verbindung mit Motivationsschreiben und Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.