Zulassung zum Masterstudium Informatik
Ab Wintersemester 2025/26 wird in diesem Studium ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Informationen auf dieser Website gelten nur bis inklusive Sommersemester 2025.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Vorstudien für das Masterstudium Informatik
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
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Informatik (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
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Wirtschaftsinformatik (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
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Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor)
Wird - in Verbindung mit einer Qualifikationsbeschreibung in welcher Kernkompetenzen der Informatik von mindestens 90 ECTS angeführt werden müssen - im Einzelfall geprüft.
2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
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Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
Wird - in Verbindung mit einer Qualifikationsbeschreibung in welcher Kernkompetenzen der Informatik von mindestens 90 ECTS angeführt werden müssen - im Einzelfall geprüft.
3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
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Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
Wird - in Verbindung mit einer Qualifikationsbeschreibung in welcher Kernkompetenzen der Informatik von mindestens 90 ECTS angeführt werden müssen - im Einzelfall geprüft.
4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern
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Studienabschluss aus einem nicht-EU/EWR-Land
Wird - in Verbindung mit einer Qualifikationsbeschreibung in welcher Kernkompetenzen der Informatik von mindestens 90 ECTS angeführt werden müssen - im Einzelfall geprüft.