Zulassung zum Masterstudium Gender Studies

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Masterstudium Gender Studies

Information zu Erweiterungscurricula

Bei den anschließend erwähnten Erweiterungscurricula wurden vor dem Wintersemester 2024/25 Änderungen des Titels und/oder des Inhalts vorgenommen. Die Erweiterungscurricula mit altem Titel werden weiterhin akzeptiert. Für weitere Informationen beachten Sie die jeweiligen Mitteilungsblätter

Qualitative Zulassungsbedingungen

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  • Qualitative Zulassungsbedingungen
    • Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache.
    • Geschlechtertheoretische Kenntnisse im Ausmaß von 10 ECTS.

      Mit der Absolvierung eines der beiden Erweiterungscurricula „EC Gender Studies: Theorien und Methoden" bzw. „EC Gender Studies: aktuelle Debatten" gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der geschlechtertheoretischen Vorkenntnisse jedenfalls als erfüllt.

      Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet die Studienprogrammleitung.

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Alle Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor) in Verbindung mit der Erbringung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung möglich, wird im Einzelfall geprüft.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (Bachelor) einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung in Verbindung mit der Erbringung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung möglich, wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (Bachelor) einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung in Verbindung mit der Erbringung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung möglich, wird im Einzelfall geprüft.