Zulassung zum Masterstudium Cognition, Behavior and Neurobiology

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Masterstudium Cognition, Behavior and Neurobiology

Information zu Erweiterungscurricula

Bei den anschließend erwähnten Erweiterungscurricula wurden vor dem Wintersemester 2024/25 Änderungen des Titels und/oder des Inhalts vorgenommen. Die Erweiterungscurricula mit altem Titel werden weiterhin akzeptiert. Für weitere Informationen beachten Sie die jeweiligen Mitteilungsblätter

Qualitative Zulassungsbedingungen

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  • Qualitative Zulassungsbedingungen

    Zulassungswerber*innen haben als qualitative Zulassungsbedingungen jedenfalls folgende Kenntnisse nachzuweisen:

    a) Wissenschaftliche Kenntnisse aus den Bereichen Kognitions-, Verhaltens- und Neurobiologie, Tierphysiologie sowie der Evolutionstheorie und deren Konzepte im Ausmaß von insgesamt 15 ECTS

    und entweder

    b) Wissenschaftliche Kenntnisse zu Konzepten der Ökologie, Großlebensräumen der Erde, sowie organismischer Interaktionen und Beziehungen von Organismen zur Umwelt im Ausmaß von insgesamt 15 ECTS

    oder

    c) Kenntnisse aus dem Bereich der evolutionären Anthropologie, im Speziellen Kenntnisse aus folgenden Bereichen:

    • Bereich Evolution (6 ECTS), zum Beispiel Hominidenevolution, Primatologie, Grundlagen der Theoretischen Biologie und Evolutionstheorie

    • Bereich Humanbiologie und Genderforschung (4 ECTS), darunter beispielsweise Physiologie für Anthropologen, Anatomie des Menschen - Osteologie und Arthrologie, Geschlecht in den Naturwissenschaften, Sozialbiologie des Menschen
    • Bereich angewandte Anthropologie (5 ECTS), darunter beispielsweise Virtuelle Anthropologie, Bioethik und Forschungsethik, Einführung in die Grabungstechnik zur Freilegung ur- und frühgeschichtlicher Gräber, Einführung in die forensische Anthropologie

      im Ausmaß von insgesamt 15 ECTS.
      Es müssen in a) und b) und c) alle angeführten Bereiche abgedeckt sein.


    • Kenntnis der Unterrichtssprache des Studiums: Englischkenntnisse auf Niveau B2


    Mit der Absolvierung des Erweiterungscurriculums "EC Kognition, Verhalten und Neurobiologie" gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wissenschaftlichen Kenntnisse aus den Bereichen Kognitions-, Verhaltens- und Neurobiologie, Tierphysiologie sowie der Evolutionstheorie und deren Konzepte (= Punkt a) jedenfalls als erfüllt.


    Mit der Absolvierung des Erweiterungscurriculums "EC Ökologie: Beziehung von Organismen und Umwelt" gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wissenschaftlichen Kenntnisse zu Konzepten der Ökologie, Großlebensräumen der Erde, sowie organismischer Interaktionen und Beziehungen von Organismen zur Umwelt (= Punkt b) jedenfalls als erfüllt.

    Mit der Absolvierung des Erweiterungscurriculums "EC Evolutionäre Anthropologie: Entstehung des Menschen" gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen aus dem Bereich der evolutionären Anthropologie (= Punkt c) jedenfalls als erfüllt.


    Können die Kenntnisse nicht in Form von Erweiterungscurricula nachgewiesen werden, so haben die Zulassungswerber*innen eine Qualifikationsbeschreibung vorzulegen, in der die Leistungen, die vor dem Antrag auf Zulassung erbracht wurden und die den Prüfungsleistungen in einem der beiden geforderten Erweiterungscurricula entsprechen, dargelegt werden und anhand derer das studienrechtlich zuständige Organ prüft, ob die qualitativen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Biologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Ernährungswissenschaften (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • Lehramt Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • Pharmazie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • FH Campus Wien: Bioengineering (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Biomedizinische Analytik (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Diätologie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Ergotherapie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Gesundheits- und Krankenpflege (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Molekulare Biotechnologie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Physiotherapie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Technikum Wien: Biomedical Engineering (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Wiener Neustadt: Biomedizinische Analytik (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • Paris Lodron Universität Salzburg: Biologie (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Universität Graz: Biologie (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Universität Innsbruck: Biologie (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschlüsse von Universitäten in Deutschland: Biologie (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Studienabschlüsse - Biologie (Bachelor) - der folgenden Universitäten in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen werden im Einzelfall geprüft:

    • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
    • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
    • Eberhard Karls Universität Tübingen
    • Freie Universität Berlin
    • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
    • Humboldt-Universität zu Berlin
    • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    • Ludwig-Maximilians-Universität München
    • Universität Bremen
    • Universität Göttingen
    • Universität Hamburg
    • Universität Heidelberg
    • Universität Leipzig
    • Universität Regensburg
    • Universität Würzburg
    • Universität zu Köln

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.