Zulassung zum Masterstudium Afrikawissenschaften

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.


Vorstudien für das Masterstudium Afrikawissenschaften

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Afrikawissenschaften (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen. 

  • Geschichte (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen. 

  • Geschichte (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Internationale Entwicklung (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Internationale Entwicklung (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Kultur- und Sozialanthropologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Orientalistik (Bachelor)

    Ergänzungsprüfungen:

    Abhängig von beabsichtigter Spezialisierung gemäß Binnendifferenzierung:

    • 1. Afrikanische Sprachwissenschaft: Regionaler oder thematischer Schwerpunkt, 2 VO
    • 2. Afrikanische Literaturwissenschaft: Regionaler oder thematischer Schwerpunkt, 2 VO
    • 3. Geschichte und Gesellschaften Afrikas: Regionalgeschichte, 2 VO

    Summe: 6 ECTS

  • Orientalistik (Diplom)

    Ergänzungsprüfungen:

    Abhängig von beabsichtigter Spezialisierung gemäß Binnendifferenzierung:

    • 1. Afrikanische Sprachwissenschaft: Regionaler oder thematischer Schwerpunkt, 2 VO
    • 2. Afrikanische Literaturwissenschaft: Regionaler oder thematischer Schwerpunkt, 2 VO
    • 3. Geschichte und Gesellschaften Afrikas: Regionalgeschichte, 2 VO

    Summe: 6 ECTS

  • Politikwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Politikwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Sprachwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Sprachwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Vergleichende Literaturwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Vergleichende Literaturwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Völkerkunde (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Geschichte (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Geschichte (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Kultur- und Sozialanthropologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Politikwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Politikwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Sprachwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Sprachwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Vergleichende Literaturwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Vergleichende Literaturwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Völkerkunde (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

    Abschlüsse von Studien mit der Bezeichnung "Afrika" im Namen:
    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft.