Prüfungsaktivität

Studierende, die im Studienjahr in einer Studienrichtung mindestens 16 ECTS-Punkte erbringen, gelten als prüfungsaktiv. Die Prüfungsaktivität wird bei Bachelor-, Diplom- und Masterstudien gemessen. Doktoratsstudien sind ausgenommen. Für die Berechnung der Prüfungsaktivität werden nur positive ECTS-Punkte herangezogen. ECTS-Punkte aus Anerkennungen fließen nicht in die Berechnung ein. Gezählt werden alle prüfungsaktiven Studien. Je höher die Anzahl der prüfungsaktiven Studien ist, desto mehr finanzielle Mittel stehen der Universität für Lehre und Forschung zur Verfügung. Außerdem kann der Nachweis der Prüfungsaktivität Voraussetzung für Beihilfen, wie z.B. die österreichische Familienbeihilfe, sein.

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