Aufenthaltstitel ("Visum")
Aufenthaltstitel berechtigen Personen aus Drittstaaten dazu, sich in Österreich (befristet) niederzulassen und/oder hier zu arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich über dieses Thema bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) oder der Magistratsabteilung 35 (MA 35). Ein Aufenthaltstitel kann auch Einfluss auf die Höhe des Studienbeitrags haben.
Beachten Sie: Die Universität Wien hat keinen Einfluss auf die Ausstellung von Aufenthaltstiteln. Berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer durch die österreichische Vertretungsbehörde bei der Planung Ihres Studienbeginns!
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