Förderungsstipendium
Sie können ein Förderungsstipendium für die Umsetzung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit beantragen (=Master-, Magister, Diplomarbeit, Dissertation). Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung kann einmal pro Semester ein Antrag für dieses Stipendium gestellt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt beim Büro Studienpräses.
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