Ergänzungsprüfung (im Zulassungsbescheid von Masterstudien)

Nachdem Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, wird überprüft ob:

  • Sie ein mindestens dreijähriges postsekundäres Studium abgeschlossen haben und
  • dieses fachlich in Frage kommend (= fachgleich) ist.

Fehlen für die Fachgleichheit max. 30 ECTS, werden Ihnen im Zulassungsbescheid Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben. Diese "fachlichen" Ergänzungsprüfungen können mehrere Lehrveranstaltungen umfassen und müssen zusätzlich abgelegt werden. Sie absolvieren diese am besten zu Beginn des Masterstudiums.

Beispiel:

Laura hat das Bachelorstudium Astronomie absolviert und möchte nun das Masterstudium Meteorology studieren. Sie hat einen Zulassungsbescheid erhalten, in dem diefolgenden Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden: VU Dynamik I (6 ECTS), VO Dynamik II (4 ECTS) und VU Klimasystem der Erde (8 ECTS) im Gesamtausmaß von 18 ECTS. Sie kann zum Masterstudium Meteorology zugelassen werden, muss aber nach der erfolgten Zulassung die Lehrveranstaltungen "VU Dynamik I", "VO Dynamik II" und "VU Klimasystem der Erde" zusätzlich zu den im Studium vorgeschriebenen Studienleistungen bis zum Ende des zweiten Semesters positiv absolvieren.

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