Zurückweisungsbescheid
Nachdem ein Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wurde, wird unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausstellungsland der Dokumente, Studienart etc.) ein Bescheid ausgestellt. Ein Zurückweisungsbescheid wird ausgestellt, wenn ein Antrag aufgrund formaler Mängel negativ beurteilt wird (z.B. ein Dokument fehlt, auf einem Dokument fehlt die diplomatische Beglaubigung etc.).
Personen mit Staatsangehörigkeit und Reifezeugnis aus EU/EWR/CH, die einen Antrag für ein Bachelor-/Diplomstudium oder ein konsekutives Masterstudium stellen, erhalten keinen Bescheid.