Unentschuldigtes Fernbleiben von einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung/Prüfung
Wenn Sie für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung oder Prüfung angemeldet sind, können Sie sich innerhalb der Abmeldefrist davon abmelden.
Sind Sie für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung angemeldet und nehmen daran nicht teil bzw. erbringen keine Leistungen, werden Sie in den meisten Fällen abgemeldet.
Sind Sie für eine Prüfung angemeldet und nehmen daran nicht teil, werden Sie nicht beurteilt und gegebenenfalls für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Um das zu vermeiden, melden Sie sich fristgerecht ab.
Konnten Sie sich aus einem unvorhergesehenen Ereignis (z.B. Unfall) nicht fristgerecht abmelden, müssen Sie diesen Grund so rasch wie möglich glaubhaft nachweisen, um nachträglich abgemeldet werden zu können.
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