Allgemeine Universitätsreife
Die allgemeine Universitätsreife ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium.
Nachweise sind: Reifezeugnisse oder Abschlusszeugnisse von mindestens dreijährigen Studien an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen (z.B. Universität oder Fachhochschule) sowie die österreichische Berufsreifeprüfung und die Studienberechtigungsprüfung.
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