Zulassung zum Bachelorstudium Soziologie
Alle Informationen zum Aufnahme- und Zulassungsverfahren für Personen mit
- Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und
- Deutschkenntnissen auf Niveau A2 oder B1
Sie können am Aufnahmeverfahren noch nicht teilnehmen, allerdings einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und in Folge einen Deutschkurs besuchen. Lesen Sie die Informationen zu den Deutschkenntnissen sorgfältig durch!
Studienjahr 2024/25
Die Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25 ist bereits vorbei. Sie können zu diesem Studium nur zugelassen werden, wenn Sie fristgerecht den Antrag gestellt haben und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Studium erfüllen.
Die Antrags- und Zulassungsfrist für Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Studienjahr 2025/26 ist noch nicht bekannt. Diese Information wird ab Jänner/Februar 2025 veröffentlicht.
Detaillierte Informationen (erforderliche Dokumente etc.) für das Studienjahr 2025/26 werden ab Anfang 2025 an dieser Stelle laufend ergänzt.
Fristen
- Antragsfrist: 4. März bis 5. Juni 2024
- Zulassungsfrist Wintersemester 2024/25: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
- Zulassungsfrist Sommersemester 2024: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober (Wintersemester), 1. März (Sommersemester)
Achtung Vorstudienlehrgang
Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihr gültiger Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Beachten Sie die Infos zu Reifezeugnissen aus Nicht-EU/EWR-Ländern. Bei manchen Ländern (z. B. Iran, Türkei, China, ...) benötigen Sie auch einen Nachweis über Ihre Hochschulaufnahmeprüfung.
- Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher zusammengefasst zu einer PDF-Datei
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Durchführen des Online-Self-Assessment (OSA)
Nehmen Sie sich ein bis zwei Stunden Zeit und führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) durch. Obwohl Sie noch keine ausreichende Deutschkenntnisse haben, müssen Sie das OSA absolvieren.
Nach Abschluss des OSA erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.
Schritt 2: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
Um den Antrag auf Zulassung zum Studium möglichst bald stellen zu können, bereiten Sie die erforderlichen Dokumente noch vor Fristbeginn vor.
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z.B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnisses inklusive Beglaubigung und Übersetzung).
Schritt 3: Antrag auf Zulassung stellen
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Wählen Sie "Nein, meine Deutschkenntnisse sind noch nicht ausreichend. Ich möchte einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen."
- Geben Sie den OSA-Code ein.
- Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".
Der Status Ihres Antrages ist jetzt "gestellt".
Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium kann nun von der Studienzulassung bearbeitet werden. Aufgrund der großen Menge an Anträgen kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
Schritt 4: Anmelden für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen bevor Sie mit dem Studium beginnen können. Gegebenenfalls können noch andere Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden.
Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben, und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.
Schritt 5: Zulassung zum Studium
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:
- Buchen Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung
Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Ergänzungsprüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail. - Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben, alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Wien erfüllen und im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren.
Registrierung für das Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren findet einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt und ist für zwei Semester gültig.
Wenn Sie in Deutsch Niveau B2 oder C1 erreicht haben, vergessen Sie nicht, sich fristgerecht für das Aufnahmeverfahren in u:space zu registrieren.