Nachregistrierung

An der Universität Wien haben für das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre für das Studienjahr 2024/25 weniger Studieninteressierte einen Antrag auf Zulassung gestellt, als es Studienplätze gibt

Eine Nachregistrierung ist möglich, wenn Sie:

  • an der Wirtschaftsuniversität Wien oder der Universität Klagenfurt 
  • die Registrierung für das Aufnahmeverfahren 2024/25 für ein wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium komplett abgeschlossen haben UND
  • über eine Aufnahmeverfahren-Registrierungsbestätigung verfügen UND
  • alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium erfüllen

Nur wenn Sie ALLE diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie im Studienjahr 2024/25 noch für das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre zugelassen werden.

  • Die Nachregistrierungsfrist für das Studienjahr 2024/25 beginnt am 12. Juni 2024 und endet, wenn alle Plätze vergeben sind bzw. spätestens am 31. März 2025.

Ablauf der Nachregistrierung

Schritt 1: Legen Sie Ihren u:account an

Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.

Schritt 2: Stellen Sie einen Antrag über den Servicedesk

Die Nachregistrierung erfolgt nach dem "First Come, First Serve"-Prinzip.

Scannen Sie folgende Unterlagen und fügen diese zu einer PDF-Datei zusammen. Schicken Sie uns diese in der Nachregistrierungsfrist über den Servicedesk der Universität Wien:

  • Ihre Bestätigung einer anderen österreichischen Universität über die Registrierung für das Aufnahmeverfahren 2024/25 in einem entsprechenden Bachelorstudium
  • Ihr Reifezeugnis (alle Seiten!), gegebenenfalls auf Deutsch oder Englisch übersetzt und beglaubigt (je nach Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses)
    Geben Sie uns bekannt, wenn Sie Ihr Reifezeugnis noch nicht haben. Sie können die Nachregistrierung trotzdem durchführen.
  • den Nachweis der Deutschkenntnisse (bei Reifezeugnis aus einem nicht-deutschsprachigen Land)

Danach erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren per E-Mail.