Fristen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/ Eignungsverfahren

 

Auf dieser Seite finden Sie alle Fristen für den Antrag und Zulassung zum ordentlichen Studium für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren im Überblick.

  • Für Personen, die den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen möchten, gelten die Fristen des Vorstudienlehrgangs.
  • Wenn Sie vom Aufnahme-/Eignungsverfahren ausgenommen sind, gelten abweichende Antrags- und Zulassungsfristen.
  • Für die Zulassung zu allen Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren müssen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung gestellt haben. Das gilt auch, wenn der schriftliche Test nicht stattfindet bzw. nicht alle Studienplätze vergeben werden.

Studienjahr 2024/25

Die Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25 ist bereits vorbei. Sie können zu diesem Studium nur zugelassen werden, wenn Sie fristgerecht den Antrag gestellt haben und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Studium erfüllen.

Die Antrags- und Zulassungsfrist für Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Studienjahr 2025/26 ist noch nicht bekannt. Diese Information wird ab Jänner/Februar 2025 auf dieser Seite veröffentlicht.

Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25

4. März bis 5. Juni 2024

Zulassungsfrist Wintersemester 2024/25

  • Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Einteilung des Studienjahres

Zulassungsfrist Sommersemester 2025

Die Zulassung im Sommersemester 2025 ist nur möglich, wenn Sie am Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2024/25 oder am Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt erfolgreich teilgenommen haben oder ausgenommen sind. Ein Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Sommersemester findet nicht statt.

  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres